Das Glanrind weiterhin erhalten

Förderanträge bis 1. September 2017 einreichen

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2017 fortgeführt.

Dem robusten und gutmütigen Glanrind in die Zukunft zu helfen, das soll mit der Förderung erreicht werden.

Foto: Setzepfand

Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn (Hauptabteilung A) eingetragen sind und damit am Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere:

  • am Tag der Antragstellung mindestens zwei Jahre alt sind
  • dreijährige und ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bonitiert sein,
  • einen Glanblutanteil größer15 Prozent (> 20 Prozent bei ab 1. Januar 2014 geborenen Tieren) und einen Anteil an Einfarbig Gelbem Höhenvieh (EGH) größer 75 Prozent (> 80 Prozent bei ab 1. Januar 2014 geborenen Tieren) haben
  • sowie von einem gekörten Bullen abstammen
  • Förderfähige männliche Tiere müssen gekört sein.

Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 v. H. des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden.

Antragsformulare und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erhalten Sie über die Internetseiten unter www.DLR.rlp.de Portal Förderung und Qualität > Tiergenetische Ressourcen. Wer über die neueste Software (Adobe Reader XI) verfügt, kann die Daten der Förderfähigen Tiere nun auch für spätere Anträge speichern.

Anträge direkt an das DLR Westpfalz schicken

Wenn förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen bestehen, dann an die Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden. Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2017 zu beantragen bei Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Abteilung Landwirtschaft, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz.

dlr – LW 18/2017