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Praxisgerechte Lösung mit mehr Platz für die Sauen

Neues Deckzentrum auf dem Eichhof vorgestellt

Vergangene Woche wurde im Landwirtschaftszentrum Eichhof das umgebaute Deckzentrum für Sauen vorgestellt. Die Umbauten waren nötig, da die alten Gebäude nicht den gesetzlichen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV) entsprachen. Gebaut wurde in drei Abschnitten.

Das neue Deckzentrum auf dem Eichhof ist fertiggestellt und „bezogen“. Nach dem Umbau wurde die Besatzdichte reduziert. Foto: Schön

Der erste Bauabschnitt umfasste die Umgestaltung des Deckzentrums hin zur Gruppenhaltung ohne dauerhafte Fixierung in Kastenständen. Im anschließenden zweiten Abschnitt wurde das Deckzentrum um überdachte Ausläufe für Besamungssauen erweitert und das Platzangebot auf die erforderlichen 5 m2 pro Tier erweitert. Im dritten Abschnitt wurde dann noch der Zugang zum Wartestall aufgrund der Gestaltung des außenklimabereiches verlagert. Die Investitionen am Eichhof wurden mit Mitteln des Ökoaktionsplanes gefördert.

Staatssekretär Daniel Köfer war zusammen mit der neuen Doppelspitze des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) gekommen, um die Umbaumaßnahmen zu begutachten. Er gratulierte dem LLH und dem Team vom Eichhof zum gelungenen Umbau und machte deutlich, wie wichtig moderne Haltungsanlagen auch im Schweinebereich für die landwirtschaftliche Ausbildung auf dem Eichhof sind.

Entstanden sind moderne Gruppenställe mit frei gelüfteten und überdachten Ausläufen. „Die Gruppen umfassen auf dem Eichhof derzeit je 18 Tiere, 20 Tiere pro Gruppe währen es idealerweise“, erklärte Anna Mawick, Abteilungsleiterin der Fachinformation des LLH. Das sei die Untergrenze für die Vermarktungsfähigkeit auf dem Eichhof. Zusätzlich zum Umbau des Deckzentrums sei die Strohhalle neben dem Stall mit Rolltoren für eine bessere Biosicherheit versehen und die Ställe vollständig eingezäunt worden.

Außenbereich des Deckzentrums im Fokus

Bernd Grünhaupt von der Abteilung Fachinformation Tierhaltung des LLH erklärte, dass auf eine Strohhaltung im Außenbereich aufgrund des erheblichen Brand­risikos in Kombination mit der Holzverkleidung der Fassade bestehe. Es wurde beim Bau zudem darauf geachtet einen Sockel von mindestens 8 cm unter der Tür zu wählen. Die Türen unterteilen sich in eine Rüsselscheibentür unten und ein Lichtelement oben. Durch letzteres ist der Lichteinfall im Stall nicht so hoch, dass Sauen vor den Türen liegen. Zudem wurden in den Außenbereichen Tränken mit Frostschutz angebracht.

Laut Grünhaupt wurde bisher bewusst auf einen Sonnenschutz verzichtet. Bisher konnte kein vermehrter Sonnenbrand festgestellt werden. Sollte sich das in Zukunft ändern, muss eine Nachrüstung erfolgen. Grünhaupt geht davon aus, dass die Nutzung der Außenbereiche mit dem zweiten Durchgang deutlich zunehmen wird. Die Schweine werden auf dem Eichhof im 3-Wochen-Rhythmus gehalten. An das Deckzentrum schließt sich unmittelbar ein Reservestall und der Wartestall mit angebauter Arena an. Daneben befindet sich zudem der Ferkelaufzuchtstall. Die Laufwege zwischen den Gebäuden sind minimal und gut in Schwarz- und Weißbereiche zu unterteilen, ergänzt Anna Mawick.

Förderprogramm auf Bundesebene eingestellt

Dass eine Woche vor der Veranstaltung das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung eingestellt wird, stellte Theresa Belz und Otto Findling vom Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik des LLH vor eine Herausforderung. Eigentlich sollten zur Vorstellung des umgebauten Deckzentrums auf dem Eichhof noch die Fördermöglichkeiten für Schweinehalter und deren Wirtschaftlichkeit dargestellt werden. „Das Bundesprogramm war in Hessen unsere einzige Möglichkeit auf Förderung. Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) auf Landesebene ist für Umbauten in der Schweinehaltung im Moment ausgesetzt“erklärt die Beraterin. Hier gibt es noch die Förderung für spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK). Förderfähig sind mit diesem Programm zum Beispiel Güllekühlungen, Kot-Harn-Trennungen oder auch Ab­deckungen für Güllelager. Auch Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Umstellung der Haltung von Jung- und Zuchtsauen wären möglich. „Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, worauf es für die Sauenhalter hinausläuft“, sagte Belz.

Da die Antragstellung derzeit noch möglich ist, stellte sie das Programm dennoch vor. Gefördert werden nicht nur Deckzentren, sondern auch Mast- oder Abferkelställe. Derzeit kann die investive Förderung von bis zum 30. April 2026 beantragt werden. „Es ist also höchste Zeit“, mahnte Belz. Wichtig ist: die Förderung erfordert eine Baugenehmigung. Bewilligt werden Anträge laut Belz bis Ende nächsten Jahres, mit dem 31. Dezember 2026 als Stichtag. Es gelte eine Projektlaufzeit von 24 Monaten, innerhalb derer die Um- oder Neubauten abgeschlossen sein müssen.

Noch knapper wird es mit der Beantragung der Förderung laufender Mehrkosten aus der erfüllung der Premiumanforderungen im Vergleich zum gesetzlichen Standard durch die Um- und Neubauten. Hier muss ein Antrag bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. „Wer die baulichen Voraussetzungen bisher nicht erfüllt, hat hier eher schlechte Karten“, gibt Belz zu bedenken. Zudem seien zahlreiche Auflagen zu erfüllen. So müssen beispielsweise Kühlmöglichkeiten für alle Schweine vorhanden sein, Antragsteller müssen an 8 Stunden Fortbildung pro Jahr teilnehmen und die Teilnahme an einem System zur Erfassung von Merkmalen der Tiergesundheit ist verpflichtend. Zudem gelten weitere produk­tionsspezifische Vorgaben für güste Sauen, die Abferkelung und die Mast.

Diese Fristen gelten nach TSchNutztV

Attraktiv war das Förderprogramm, da Sauenhalter bis spätestens 9. Februar 2029 den Umbau von Deckzentren abgeschlossen haben und abgesetzte Jung- und Altsauen in Gruppen halten müssen. LLH-Berater Otto Findling erklärte: „Jedem Tier müssen 5 m2 nutzbare Bodenfläche zur Verfügung gestellt werden. Davon müssen 1,3 m2 als Liegefläche ausgestaltet sein.“ Der Bauantrag für das umgebaute Deckzentrum muss bereits zum 9. Februar 2026 vorliegen.

Findling gab den anwesenden Schweinehaltern zudem mit auf den Weg, dass falls Stroh im Schweinestall Verwendung findet, dieses gemäß der Schweinehaltungshygieneverordnung vor Verschmutzungen und Wildtieren geschützt gelagert werden sollte. Gerade im Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist das laut Findling unbedingt zu beachten. Im Seuchenfall seien überdachte Flächen keine Stallflächen. Außerdem mahnte er die Halter an, unbedingt einen Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren anzufertigen, falls das noch nicht abgeschlossen sei. Die Trennung in Schwarz- und Weißbereiche sei immens wichtig.

Im Anschluss gab er einen Überblick, wie es derzeit um die Wirtschaftlichkeit der Umbaumaßnahmen im Schweinebereich bestellt ist. Sein Fazit lautet: Die Mehrkosten, die durch höhere Haltungsstufen entstehen, werden durch die Vermarktung nicht aufgefangen. Hierfür wäre eine Aufstockung nötig, welche das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung nicht zulassen. Zudem sei in anderen Ländern und Förderprogrammen die Anforderung an das Platzangebot bereits jetzt deutlich größer als in der TSchNutztV derzeit vorgeschrieben. Er rechnet damit, dass bei Neubauten bereits ein Platzangebot von 6,5 m2 in Zukunft nicht ausreichend sein könnte.

AS – LW 39/2025
Lösungen für die Anpassung des Deckzentrums „Genug Umbauvarianten stehen zur Verfügung“
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