Lösungen für die Anpassung des Deckzentrums

„Genug Umbauvarianten stehen zur Verfügung“

Die novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verlangt von Sauenhaltern auch wesentliche Anpassungen im Deckzentrum. Zwar gelten für den Abschluss der Umbauten noch Übergangsfristen bis Anfang 2029, dennoch raten Experten zur Eile. Denn bereits im Februar 2024 müssen Sauenhalter, die ihren Betrieb weiterführen wollen, dem zuständigen Veterinäramt ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Dr. Christina Jais von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellte in einem Online-Seminar von Fokus Tierwohl Baukonzepte und Umbaumöglichkeiten für Deckzentren vor, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Der Agrarjournalist Michael Schlag war für das LW dabei.

Für die Zeit vom Absetzen bis zum Besamen fordert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung künftig eine uneingeschränkt nutzbare Buchtenfläche von mindestens fünf Quadratmetern pro Sau. Davon müssen wenigstens 1,3 Quadratmeter Liegefläche sein und ...

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