Zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der Düngeverordnung von 2017 war die Landesregierung im Zugzwang und musste die Landesdüngeverordnung zur Regelung der Düngung in mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebieten erlassen. Sie gilt seit September in den „roten“ Gebieten, die durch Nitrat „gefährdete“ Grundwasserkörper aufweisen, und in der Umgebung einiger durch Phosphat gefährdeter Oberflächengewässer. Ziel ist die Reduzierung von Nährstoffeinträ- gen in die Gewässer. Dr. Friedhelm Fritsch vom DLR in Bad Kreuznach berichtet und kommentiert.
Rheinland-Pfalz weist einen hohen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen in Gebieten mit roten Grundwasserkörpern auf. Während die Ursache hierfür in Nordwestdeutschland vorwiegend in der intensiven Viehhaltung zu suchen ist, liegt es hierzulande auch an der geringen Grundwasserneubildung, bei der schon geringe N-Überschüsse zu hohen Nitratkonzentrationen im Grundwasser führen können, aber auch an einer teilweise überhöhten Düngung, nicht zuletzt in den Sonderkulturen.
Welche Flächen und Betriebe sind betroffen?
Die von den Regelungen betroffenen Flächen sind flurstückgenau abgegrenzt und können in www.flo.rlp.de in der Rubrik CC/DüV bei „Gefährdete Gebiete“ für Phosphat und Nitrat getrennt eingesehen werden (im Maßstab 1: 25.000 und größer). Alle betroffenen Flächen sind dort türkisgrün eingefärbt. Im GeoBox-Viewer auf www.dlr.rlp.de, Fachportal Pflanzenbau, oder www.dap.rlp.de, ist die Darstellung der „Gefährdeten Gebiete 2019“ in allen Maßstäben möglich, für Nitrat in rot und für Phosphat in blau.
Betriebe, deren N-Saldo beim betrieblichen Nährstoffvergleich nach Düngeverordnung im Durchschnitt der letzten drei Jahre 35 kg N/ha und Jahr nicht überschreitet, und die ihre Nährstoffvergleiche der ADD in der Erstellungsfrist jährlich unaufgefordert und rechtzeitig vorgelegen, sind von den Vorgaben der Landesdüngeverordnung ausgenommen. Ansonsten werden in Rheinland-Pfalz sechs Anforderungen gestellt.