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Über Jagdpachtvertrag und Genossenschaftssatzung

VJE-Seminar der Kreise Kassel und Schwalm-Eder

Die Verbände der Jagdgenossenschaften der Landkreise Kassel und Schwalm-Eder (VJE-SE/KS) führten in der vergangenen Woche ein gemeinsames Jagdrechtseminar in Guxhagen durch.

Björn Schöbel (links im Bild), Geschäftsführer des VJEH, informierte in Guxhagen die 25 Seminarteilnehmer über bestehende und aktuelle Regelungen auf dem Gebiet des Jagdrechtes. Foto: Stefan Strube

Nach der Eröffnung durch Stefan Strube referierte Rechtsanwalt Björn Schöbel zu den Schwerpunktthemen Jagdpachtvertrag und Genossenschaftssatzung. Schöbel ist Fachanwalt für Agrarrecht und Geschäftsführer des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen. Er betonte, dass die Verhandlung über einen neuen Jagdpachtvertrag sowie die Neugestaltung einer nicht mehr zeitgemäßen Genossenschaftssatzung zu den wichtigsten Auf­­gaben eines Jagdvorstandes gehören. Insbesondere die langfristige Bindung durch die Neugestaltung der Verträge beziehungsweise Satzungen erfordern demnach eine sachlich fundierte und zeitige Vorbereitung. Zwei Jahre vor dem Auslaufen des Jagdpachtvertrages sollte man bereits mit der Suche eines neuen Pächters beginnen, so Schöbel. Schließlich erfordern örtliche Besonderheiten indi­viduelle Abweichungen von den Musterverträgen und -satzungen. Deren Ausarbeitung benötigt eine frühe Initiative sowie eine sachkundige Beratung. Bezüglich des aktuel­len Standes der Verhandlungen über das Rahmenabkommen zwischen VJEH und Amt für Bodenmanagement befindet sich der Landesverband nach wie vor in Gesprächen mit den zuständigen Stellen, um seinen Mitgliedern günstigere Konditionen für die Erstellung des jeweiligen Jagdkataster zu ermöglichen. Zudem solle eine Software zukünftig die Arbeit mit dem Jagdkataster deutlich erleichtern. Technische Abstimmungen sind allerdings noch zu treffen, so Schöbel. Zum Abschluss des Seminars stellte er in den Vordergrund, dass die Eigenbewirtschaf­tung eines Revieres zum Beispiel durch eine Lohnbejagung, eine interessante Alternative zu einer langfristigen Verpachtung zu schlechten Konditionen darstellen könne. Für Über­gangzeiten sei die Eigenbewirtschaftung ein Instru­ment, um Zeit für eine umfassende Pächtersuche und die Ausarbeitung eines auf die jeweilige Jagdgenossenschaft angepassten Jagdpachtvertrages zu gewinnen.

Strube, vje-se/ks – LW 8/2014
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