Seit Juli bezahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) behinderten und pflegebedürftigen Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bessere Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Diese neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V können in der Zahnarztpraxis, in stationären Einrichtungen und jetzt auch in der häuslichen Umgebung in Anspruch genommen werden.
Am 25. September ist Tag der Zahngesundheit. Er steht 2018 unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“. Damit lenkt der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit den Blick auf die Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen. Sie benötigen aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation Unterstützung für die Pflege und Reinigung ihres Mundraums und des Zahnersatzes.
Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.svlfg – LW 35/2018