LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern

Die LKK zahlt die Kariesvorsorge bei Kleinkindern

Foto: LAGZ

Seit 1. Juli 2019 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse die Kariesvorsorge bei Kindern vom 6. bis 33. Lebensmonat. Diese Altersgruppe hat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie Kariesschäden an Milchzähnen soll somit noch zeitiger vorgebeugt werden. Für frühe Karieserkrankungen sind hauptsächlich das übermäßige Trinken zuckerhaltiger Getränke aus Saugflaschen und eine mangelnde Mundhygiene verantwortlich.

Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern. Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen.

svlfg – LW 28/2019