LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern
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Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern. Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen.
svlfg – LW 28/2019