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Zustimmung zur Erhöhung des Kammerbeitrags erhalten

Außerordentliche Vollversammlung in Bockenau

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht – jetzt ist das Land an der Reihe“ – das ist die Kernaussage der außerordentlichen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, und sie stammt von deren Präsidenten, Ökonomierat Michael Horper. Der Präsident kommentierte damit die vorangegangene Abstimmung über die „Neufestsetzung und Erhöhung des Kammerbeitrags“. Dies berichtet die LWK in einer Pressemitteilung.

Abstimmung in Bockenau: Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stimmte über die Neufestsetzung und Erhöhung des Kammerbeitrags ab. Foto: Heiko Schmitt / LWK

Mit 46 Ja-Stimmen, bei zwei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen beschloss die Vollversammlung, den Hebesatz zum Kammerbeitrag ab dem Jahr 2025 von derzeit 123 auf 200 Prozent anzuheben. Was sich nach einer drastischen Erhöhung anhört, gliedert sich inhaltlich in zwei Teile – Neufestsetzung und Erhöhung.

Grundsteuerreform in den Blick nehmen

Zunächst muss die Grundsteuerreform in den Blick genommen werden. „Die Neufestsetzung des Kammerbeitrags wurde notwendig, weil sich die Bemessungsgrundlage durch die Grundsteuerreform verändert. Und der Beschluss muss jetzt zeitnah herbeigeführt werden, damit die Kommunen dies bei ihren Bescheiden ab Januar 2025 berücksichtigen können“, erläuterte Kammerdirektor Dr. Markus Heil. „Bisher liegen wir durch den Kammerbeitrag, dem ein Hebesatz von 123 Prozent zugrunde liegt, bei Planeinnahmen in Höhe von 7,3 Millionen Euro“. Um nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform dieselbe Summe zu erreichen, müsse der Hebesatz auf knapp 160 Prozent steigen, da die Summe der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer A ab 2025 deutlich niedriger ausfällt. Also bliebe bei einer solchen Umrechnung die Belastung der Beitragszahler in Summe gleich, erklärte Markus Heil weiter. Dieser Teil ist als „Neufestsetzung“ zu bezeichnen.

Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.lwk rlp – LW 38/2024
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