Die Öko-Regelungen (Ö-R) der Förderperiode 2023 bis 2027 sollen flexibel ökologische Maßnahmen auf Ackerflächen ermöglichen. Was dabei zu beachten ist und welche Kombinationen mit GAP-SP-Maßnahmen möglich sind, erklären Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
Das Angebot an Maßnahmen für Ackerflächen im Rahmen der Öko-Regelungen umfasst:
Öko-Regelung 2 soll mehr Kulturen auf die Äcker bringen
Die Öko-Regelung 2 hat als unternehmensbezogene Regelung betrieblich die größte Bedeutung. Integraler Bestandteil ist die Verpflichtung, Leguminosen anzubauen. Grundsätzlich muss die Leguminose im Gemengeanbau optisch am Bestand überwiegen. Um im Falle einer Kontrolle abgesichert zu sein, kann jedoch auch der Nachweis über die Saatgutmischung erbracht werden. Die Leguminose muss immer mit mindestens 35 Prozent ihrer Reinsaatstärke im Gemenge enthalten sein.
Gemenge aus Mais und Leguminosen werden im Rahmen der Öko-Regelung 2 nicht als Leguminose gewertet, der Pflichtanteil von 10 Prozent Leguminosen kann mit diesen Gemengen also nicht erfüllt werden. Weiterhin ist der Anteil an Raufutterleguminosen auf 30 Prozent beschränkt.