Welche Kombinationen sind möglich?
Öko-Regelungen und GAP-SP 2026
Die Öko-Regelungen der aktuellen Agrarförderperiode sind ein flexibles Instru- ment für Landwirte, welche die Landwirtschaft umweltverträglicher machen sollen. Wie sich diese Öko-Regelungen zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnah- men des Programms GAP-SP verhalten und welche Kombinationen möglich sind, erklären Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
Foto: Cypzirsch
Die Öko-Regelungen 2 „Vielfältige Fruchtfolge“ und 4 „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung“ werden auf Betriebsebene umgesetzt, die Prämie entsprechend für das gesamte Acker- beziehungsweise Dauergrünland des Unternehmens gewährt.
Erste oder zweite Säule
Auch wenn es zunächst ungewohnt erscheint, ist es sinnvoll, die Öko-Regelungen anhand der ihnen zugewiesenen Nummer zu benennen. So lassen sich Verwechslungen mit den ähnlich klingenden GAP-SP-Maßnahmen vermeiden. Denn die Öko-Regelungen gehören zur ersten Säule der Agrarförderung, also zum Sektor der Direktzahlungen wie die Betriebsprämie (Einkommensgrundstützung). Sie werden im Rahmen des gemeinsamen Antrags für das jeweilige Antragsjahr beantragt. Es besteht also ein deutlicher Unterschied zu den Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen von GAP-SP, die der zweiten Säule der Agrarförderung zugeordnet sind.
Aus dieser Zuordnung ergibt sich auch bei der Prämiengewährung der Vorrang der Öko-Regelungen gegenüber den GAP-SP-Maßnahmen. Zudem sind Öko-Regelungen und GAP-SP-Maßnahmen, da aus unterschiedlichen Säulen der Agrarförderung stammend, miteinander weitestgehend kombinierbar.
– LW 16/2026
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