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Die Gülle muss unter die Erde

Tagung zur Gülle- und Gärresteausbringung in Gundernhausen

Auch wenn sich die Novellierung der Düngeverordnung noch in der Diskussionsphase befindet, ist doch eines klar: Die Beschränkungen werden weiter zunehmen. Man muss wohl davon ausgehen, dass die Sperrfristen verlängert, die vorgeschriebenen Lagerkapazitäten aufgestockt und die Anforderungen an die Ausbringtechnik steigen werden – in welchem Umfang auch immer. Zum letzten Punkt hatte der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen letzte Woche zu einer Fachveranstaltung mit Praxisvorführung eingeladen.

Das „All-Track“-Schlitzgerät des niederländischen Herstellers Duport kann mit Arbeitsbreiten von 4,4 bis 8 m an jede Fasstechnik angebaut werden, ob gezogen oder Selbstfahrer. Vorteile auf Grünland: Das Gras bleibt sauber und es werden keine Grasreste zusammengezogen, weil die Schleppschuhe die Form von Schlittschuhen haben. Foto: Becker

Zum Thema „verlustarme Ausbringung von Gülle und Gärresten“ hatten sich rund 200 Besucher eingefunden, was die Brisanz der aktuellen Diskussion unterstreicht. Über den Sachstand der Verhandlungen auf nationaler und EU-Ebene informierte Dr. Jörg Hüther vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMKULV).

Er machte darauf aufmerksam, dass neben der Sperrfristverlängerung, der Aufstockung der vorgeschriebenen Lagerkapazitäten und erweiterten Anforderungen an die Ausbringtechnik auch eine Limitierung der Phosphatzufuhr sowie verschärfte Sanktionen auf die Betriebe zukommen werden. „Aufgrund des flächendeckenden Ansatzes zur Durchführung eines Aktionsprogrammes, zu dem sich Deutschland Anfang der 90er Jahres entschlossen hatte, haben wir heute Probleme mit den Nitratwerten im Grundwasser. Andere Länder hatten sich für die Option entschieden, gefährdete Gebiete auszuweisen und für diese Aktionsprogramme zu erarbeiten. Dort hat man heute weniger Probleme damit, eine Verbesserung der Situation nachzuweisen“, erläuterte Hüther.

Fehleinschätzungen machen Deutschland zum Nitrat-Sünder

Hinzukomme, dass das von der EU vorgegeben Belastungsmessnetz Einzelergebnisse von Entnahmestellen, die den Grenzwert von 50 mg/l Nitrat nicht einhalten, überbewerte. „Flächendeckend wird der Grenzwert in Deutschland relativ gut eingehalten – auch unter Ackerflächen“, betonte der Referent. Dennoch verstoße Deutschland auf dieser Datengrundlage seit Jahren gegen die Nitratrichtlinie und laufe Gefahr, einem EU-Vetragsverletzungsverfahren unterzogen zu werden.

„Deutschland muss jetzt handeln und die Maßnahmen zur Reduzierung von Nitrateinträgen intensivieren. Die Novellierung der Düngeverordnung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die Politik muss aber darauf achten, dass die Maßnahmen nicht das Gegenteil von dem bewirken, was man eigentlich will: Eine übertriebene Verschärfung wird vor allem kleinere Betriebe vor Probleme stellen und so den Strukturwandel weiter vorantreiben.“

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