Der Verbandsrat des Hessischen Bauernverbandes (HBV) hat vergangene Woche in Alsfeld unter anderem über die Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu den Roten Gebieten, das Ende des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT), das aktuelle Tierseuchengeschehen und die Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik diskutiert. Auf dem Programm standen auch Erläuterungen zum Angebot der Bürgschaftsbank Hessen durch dessen Geschäftsführer Sven Volkert (siehe nebenstehenden Bericht).
HBV-Vizepräsident Stefan Schneider gab in Vertretung von Präsident Karsten Schmal einen Themenüberblick. Beherrschend seien die niedrigen Erzeugerpreise, die schon seit langem Getreide und Schweinefleisch bestimmten und seit einiger Zeit auch bei Milch eingetreten seien. Dies drücke sehr stark auf die Stimmung in der Branche. Die Lage der Betrieb sei angespannt. Zum Teil kämen noch Steuerzahlungen aus den guten Jahren hinzu. Schneider beklagte, dass der von der Politik angekündigte Bürokratieabbau noch nicht erkennbar sei. Demgegenüber kämen höhere Anforderungen auf die Anwender von Rodentiziden zur Schadnagerbekämpfung zu. Als positiv stellte Schneider den Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über das Grüne Band heraus, der in der Woche zuvor im Hessischen Landtag in erster Lesung debattiert wurde: Die Landwirte sähen, dass es sich gelohnt habe, zu kämpfen. Ihre Forderungen seien weitgehend gehört worden. „Das ist gute Verbandsarbeit vor Ort“, sagte Schneider. Es habe sich gezeigt, dass auch die Basis wichtig sei, um politische Forderungen umzusetzen.
Unmut über Gesetz zur Naturwiederherstellung
In Bezug auf das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) ist der Unmut im Berufsstand groß. Der Verbandsrat kritisierte, dass Deutschland bis September 2026 Gebiete an die EU melden müsse, aber noch vieles unklar sei. Man wisse nicht, „wohin es läuft“. Von betroffenen Flächen wisse man ebenfalls nichts. Insgesamt wurde ein Stopp der Umsetzung gefordert, bis wesentliche Fragen, dazu gehöre auch die Finanzierung, geklärt seien.
Diskutiert wurde über das Seuchengeschehen, neben der Afrikanischen Schweinepest auch Vogelgrippe und Blauzungenkrankheit (Informationen im LW Nr. 8 S. 45). HBV-Generalsekretär Sebastian Schneider wies darauf hin, dass mit der Abschaffung des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) die Förderung von Tierwohlställen ab September 2026 wieder in das Agrarinvestitionsförderungsprogramm integriert werden muss. Mit Blick auf die Finanzierung wies er auf den hohen Spardruck hin, der sowohl auf dem Landeshaushalt als auch auf dem Bundeshaushalt liege. Gleichwohl forderte er, dass die Finanzmittel, die zuvor für das BUT zur Verfügung standen, für den Umbau der Tierhaltung weiter bereitgestellt werden.
Nicht zufrieden zeigt sich der HBV mit dem aktuellen Status in Bezug auf die Roten Gebiete in Hessen, bei denen der Vollzug der Ausführungsverordnung lediglich ausgesetzt ist. Sie müsste vielmehr aufgehoben werden, ansonsten verbleibe ein Risiko für den Landwirt, so HBV-Generalsekretär Schneider. Er kritisierte das Bundeslandwirtschaftsministerium, das sich in dieser Frage „zurücklehne“ und keine Rechtssicherheit schaffe.
HBV-Referent Theodor Merkel erläuterte die Diskussion um die Düngeverordnung in der Politik und im Berufsstand. Er wies darauf hin, dass die Aussetzung der Auflagen in Hessen auch für die Gelben (phosphatbelasteten) Gebiete gelte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei nur teilweise positiv, weil es klargestellt habe, dass die Ausweisung von Roten Gebieten und die damit verbundenen erheblichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung mit einer Ausführungsverordnung unzureichend geregelt ist. Negativ sei, dass das Gericht die Auflage, 20 Prozent unter Bedarf zu düngen und den damit verbundenen (geschätzten 10-prozentigen) Ertragsrückgang, nicht beanstandet hat.
Modell zur Umsetzung der Düngeverordnung
Wie Merkel erläuterte, werden derzeit vier Modelle zur künftigen Umsetzung der Düngeverordnung diskutiert: Nach dem bayerischen Modell sollen keine belasteten (Roten) Gebiete mehr ausgewiesen werden. Im Gegenzug berechnet jeder Betrieb seinen Düngebedarf unter Beachtung von Niederschlägen, Bodenqualität und Fruchtfolge. Die Frage ist hier, wer schließlich den Düngebedarf festlegt.
Nach Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns würden ebenfalls keine Gebiete mehr ausgewiesen. Vielmehr soll die Düngung landesweit generell um 10 Prozent unter Bedarf der jeweiligen Pflanzenkultur reduziert werden.
Niedersachsen schlägt ein Modell vor, nach dem zunächst Gebiete je nach Bodenqualität und Niederschlägen ausgewiesen werden. Als zweiten Schritt können sich Betriebe von den Auflagen befreien lassen, wenn sie beispielsweise nur einen geringen Viehbestand pro Hektar aufweisen.
Baden-Württemberg kann aufgrund der hohen Anzahl an Messstellen (rund 4 000) sehr differenziert Gebiete ausweisen. Von Gebiets-Auflagen befreien könnten sich Betrieb nach dem BW-Modell, indem sie entsprechende Nmin-Proben für ihren Betrieb vorweisen. Merkel sagte, dass eine pauschale landesweite Minderdüngung EU-rechtlich möglich wäre, aber politisch kaum eine Chance hätte. HBV-Vizepräsidentin Andrea Rahn-Farr befürchtet, dass eine prozentuale Minderdüngung leicht zu ändern wäre und die Düngung zu einem (partei-) politischen Spielball werden könnte.
Nach einem Beschluss, den der Verbandsrat auf Empfehlung des HBV-Umweltausschusses einstimmig verabschiedete, fordert der HBV zum einen eine zügige Ausweitung des Messstellennetzes durch Einbeziehung vorhandener und/oder den Ausbau neuer repräsentativer Messstellen auf eine Dichte von einer Messstelle je 12,5 Quadratkilometer. Zum anderen fordert der HBV die Möglichkeit der Befreiung von Auflagen für besonders grundwasserschonend wirtschaftende Betriebe. Dies soll laut HBV durch eine Teilnahme an einer Wasserschutzgebiets-Kooperation oder durch die Ermittlung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes möglich sein.
CM – LW 9/2026