Das Geschäftsmodell der Bürgschaftsbanken

Wenn die Geschäftsidee und die Fähigkeiten stimmen

Die Bürgschaftsbanken springen dann ein, wenn das Vorhaben eines Unternehmens sinnvoll ist, aber die Banken trotzdem ein Darlehen ablehnen, weil sie keine ausreichenden Sicherheiten sehen. Das sei die Grundidee der Bürgschaftsbanken, sagte vergangene Woche der Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, Sven Volkert, dem Verbandsrat des Hessischen Bauernverbandes.

Bürgschaftsbanken gibt es in allen Bundesländern. Sie sind nicht staatlich, sondern werden von Kreditinstituten, von verschiedenen Kammern der Industrie, des Handels, des Handwerks und anderen Berufsständen sowie von Verbänden als Gesellschafter getragen. In Hessen ist auch die Beteiligungsgesellschaft des Hessischen Bauernverbandes Gesellschafter.

Mit dem Neustart der Agrarbürgschaft stehe Banken und landwirtschaftlichen Betrieben in Hessen seit Mitte 2025 wieder ein bewährtes Förderinstrument zur Verfügung – jetzt mit Rückgarantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF), erläuterte Volkert. Ausschlaggebend für die Übernahme einer Bürgschaft ist die Geschäftsidee beziehungsweise das Vorhaben, die Unternehmerpersönlichkeit und die technisch-fachliche und kaufmännische Fähigkeit („er muss es können“). „Das schauen sich unsere Mitarbeiter vor Ort an“, sagte der Geschäftsführer. Verbürgungsfähig ist eine Darlehenssumme von bis zu 2 Mio. Euro. Die Bürgschaft gilt entweder für 70 oder 50 Prozent der Darlehenssumme. „Das kriegen die Banken auf jeden Fall zurück.“ Eine Bürgschaft kostet Geld: Die preisgünstigere Bürgschaft über 50 Prozent kostet je nach Bonität des Kreditnehmers pro Jahr zwischen 0,6 und 2 Prozent des Kreditbetrags. Außerdem sind 1 Prozent des verbürgten Kreditbetrages als einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Auf der anderen Seite werden durch die Bürgschaften die Kreditkonditionen der Hausbank günstiger. Die Bürgschaft wird über 10 Jahre übernommen, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit. Volkert zum Verfahrensablauf: „Die Hausbank stellt bei uns den Antrag, wir prüfen alle Unterlagen – und wenn alles passt, gibt es die Bürgschaftszusage.“

CM – LW 9/2026