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Wiesen tierschutzgerecht mähen

Jagdpächter informieren und Hilfsmittel nutzen

In den nächsten Wochen steht der erste Grünlandschnitt oder die Mahd von Grünroggen an. Dieser Zeitraum fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die ihren Nachwuchs, zum Beispiel Rehkitze, im Gras sicher wähnen und die es zu schützen gilt.

Rehkitze ducken sich bei Gefahr im hohen Gras. Das schützt sie leider nicht vor dem Mähdrescher. Vor und während dem Mähen sollten deshalb einige Maßnahmen zur Wildtierrettung erfolgen. Foto: landpixel

Der Hessische Bauernverband empfiehlt den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und gegebenenfalls eigene Maßnahmen zur Wildtierrettung vorzunehmen. Nach Möglichkeit sollten Wiesen von innen nach außen gemäht werden, damit zum Beispiel Feldhasen oder Fasane noch flüchten können. Bei der Ernte von Ganzpflanzensilage ist die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit von Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, erfolgversprechend.

Einsatz von Wildrettern oder Vergrämung

Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden am Vorabend oder kurz vor dem Mahdtermin ist eine effektive Maßnahme, um Wildtierverluste zu vermeiden. Hierbei können Rehkitzrettungsvereine, die sich in einigen Regionen etabliert haben, mit ihren ehrenamtlichen Helfern wertvolle Dienste leisten. Der Einsatz von technischen Wildrettern oder die Vergrämung sind ebenfalls sinnvoll.

Die Vergrämung kann kostengünstig und wirksam, zum Beispiel mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sei auf die Aktion der Hessischen Landjugend „Mäh kein Reh“ hingewiesen (siehe Seite 49). Ein kostenloses Aktionspaket und ein Flyer mit Tipps zur Wildtierrettung kann ab 1. Mai telefonisch in der Geschäftsstelle der Jugendorganisation unter ☎ 06035/9684690 oder per E-Mail angefordert werden.

Bewährt haben sich auch elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Geräusche in verschiedenen Lautstärken aussenden. Der Einsatz von sogenannten Schallkanonen, die am Schlepper angebracht werden und schrille, von Menschen kaum wahrnehmbare Ultraschalltöne erzeugen, ist auch erfolgversprechend. Das gleiche gilt für die Verwendung von Drohnen mit Wärmebildkameras zum Absuchen der zu mähenden Flächen und Infrarottechnik.

Grundsätze des Tierschutzes beachten

Der Landwirt muss, wie alle anderen auch, die Grundsätze des Tierschutzes beachten. Dazu gehört, dass Wirbeltieren nicht aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt und erst recht nicht Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen (§ 17 Tierschutzgesetz). In den letzten Jahren kam es hin und wieder vor, dass Landwirte angezeigt wurden, weil beim Mähen Rehkitze verletzt oder getötet wurden.

In diesen Fällen mussten die Beschuldigten nachweisen, dass sie vorbeugende Maßnahmen ergriffen hatten, um Verletzungen oder den Tod von Wirbeltieren zu vermeiden. Soweit sollte es nicht kommen, deshalb empfiehlt der Hessische Bauernverband, die vorgenannten Hinweise zu beachten.

hbv – LW 17/2018
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