Drohnen zur sicheren Rehkitzrettung

Lohnt die Anschaffung einer eigenen Drohne?

Die Digitalisierung kann für effizienteres Arbeiten, Kostensenkung und mehr Tierwohl sorgen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera stellt eine effiziente Methode dar, um Rehkitze aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen.

Foto: Weidner

Herkömmliche Maßnahmen zur Kitzrettung sind zeitintensiv und bieten keine Sicherheit. Häufig gewöhnen sich die Ricken an die Maßnahmen und stören sich nicht mehr daran. Beim Einsatz einer Drohne mit Wärmebildkamera dagegen kann das Kitz anhand der Temperaturdifferenz zwischen Körpertemperatur der Kitze und der Umgebung geortet werden. Neben dem geschulten Drohnenpiloten werden noch ein bis zwei Helfer benötigt, um die Kitze mit Handschuhen und frischem Gras aus der Fläche zu.Wie sicher die Methodik ist, hat eine wissenschaftliche Untersuchung der BOKU Wien ermittelt. In der Untersuchung konnten Rehkitze um das 1,32-fache besser als mit jeder anderen Suchmethode gefunden werden. Darüber hinaus benötigte eine Person ohne technische Ausstattung 12,24-mal länger als eine Drohne, um einen Hektar abzusuchen.

Helfer und Piloten im Internet kontaktieren

Da viele Landwirte die Anschaffung einer eigenen Drohne scheuen, ist die Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Helfern und geschulten Drohnenpiloten eine gute Möglichkeit, um diese Technik dennoch nutzen zu können. Der Vogelsberger Verein „Kitzrettung-Hilfe“ hat sich schon 2017 mit dem Ziel der bundesweiten Vernetzung aller Akteure der Rehkitzrettung gegründet. Landwirte können auf der Website des Vereins (kitzrettung-hilfe.de/) ehrenamtliche Helfer und Drohnenpiloten in ihrer Region finden und vor der Mahd kontaktieren.

Wer Interesse an der Anschaffung einer eigenen Drohne hat, dem sei die folgende ökonomische Einschätzung eine Entscheidungshilfe:

Einstiegsmodelle sind ab eta 3 600 Euro von DJI und Yuneec inklusive zusätzlicher Akkus und weiterem Zubehör zu erwerben. Profigeräte kosten 7 000 Euro und mehr. Der Unterschied zwischen Einsteiger- und Profigeräten liegt oftmals in der Kameratechnik. Eine niedrigere Auflösung führt zu einer geringeren Flughöhe und damit zu einer geringeren Flächenleistung. Ein Vergleich zur Ermittlung der jährlichen Kosten einer Einsteiger- und einer Profidrohne findet sich beispielhaft in der Tabelle.

Die Kosten pro ha liegen je nach Drohnenart zwischen 23,42 Euro und 15,11 Euro. In die Kostenrechnung sind Personalkosten für drei Personen (Drohnenpilot und zwei Helfer) mit einbezogen worden. Bei der Beispielrechnung ist eine mögliche Förderung durch das BMEL nicht berücksichtigt worden. Eine Person erreicht beim Durchgehen eines Feldes im Zwei-Meter-Raster eine Flächenleistung von etwa 0,7 ha pro Stunde. Somit ergeben sich bei einem Lohnansatz von 20 Euro Personalkosten in Höhe von 28,57 Euro/ha. Hierbei bleibt die schlechtere Sucheffizienz dieser Methode unberücksichtigt.

Die Beispielrechnung zeigt, dass der Einsatz einer Drohne mit Wärmebildkamera eine durchaus effiziente Methode ist, um Rehkitze aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen. Die notwendigen Kosten für die Rettung von Kitzen können so minimiert werden. Des Weiteren sollten etwaige Kosten für verendetes Nutzvieh durch Botulismus nicht außer Acht gelassen werden.

Förderung von Drohnen durch das BMEL

Das BMEL fördert seit diesem Jahr die Anschaffung von Drohnen – allerdings nur für Vereine. Seit dem 19. März 2021 hat das BMEL dafür insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind nur eingetragen Vereine, „zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören“ (BMEL 2021). Die Antragsfrist zur Förderung endet am 1. September dieses Jahres. Vereine können bis zu zwei Drohnen mit maximal 4 000 Euro beziehungsweise zu höchstens 60 Prozent gefördert bekommen. Welche technischen Mindestanforderungen die Drohne erfüllen muss und wie genau das Antragsverfahren abläuft, ist auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de/DE/Projektfoerde...) im Detail nachzulesen.

Jonas Hedtrich, Lena Jakobi, LLH – LW 18/2021