Ernte von Ganzpflanzensilage

Was ist im Hinblick auf das Greening zu beachten?

Im Zuge der Trockenheit beabsichtigen landwirtschaftliche Betriebe Getreide als Ganzpflanzensilage (GPS) zu nutzen und direkt im Anschluss noch Feldgras einzusäen. Auf Nachfrage des Hessischen Bauernverbandes hat das hessische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die GPS-Ernte und anschließende Ansaat von Feldfutter grundsätzlich auch während des Verpflichtungszeitraums der sogenannten Anbaudiversifizierung (1. Juni bis 15. Juli) möglich sei.

Der Hessische Bauernverband hat beim hessischen Landwirtschaftsministerium nachgefragt bezüglich der Frage der Ernte von Ganzpflanzensilage und anschließenden Ansaat von Feldfutter.

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Im Agrarantrag ist die jeweilige Hauptkultur anzugeben (§ 10 InVeKoS-VO). Die Antragsangabe ist Grundlage für die Verwaltungskontrolle. Hauptkultur ist die Kultur, die im relevanten Zeitraum am längsten auf der Fläche steht. Das Ministerium weist darauf hin, dass im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle „Ernterückstände“ als einziges nach EU-Recht zulässiges „Beweismittel“ gelten. Eine (Neu-)Ansaat in der Anbauperiode ist der Bewilligungsbehörde zu melden. Die Verpflichtungen zur Anbaudiversifizierung würden durch Anerkennung der ursprünglichen (und im Agrarantrag erklärten) Kultur als erfüllt gelten.

Sollte die Ursprungskultur nicht mehr nachweisbar sein, dann geht die im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle vorgefundene Kultur in die Berechnung der „Anbaudiversifizierung“ ein. Diese „andere Kultur“, die also vor dem 15. Juli auf der Fläche vorgefunden wird, kann allerdings dann beispielsweise nicht als Ökovorrangflächen-Zwischenfrucht anerkannt werden. ÖVF-Zwischenfrüchte dürfen erst ab dem 16. Juli ausgesät werden.

hbv – LW 27/2015