Personalkosten im Blick behalten

Was Arbeitgeber eine erbrachte Arbeitsstunde des Mitarbeiters kostet

Bruttolohn, Nettolohn, Lohnzusatzkosten – oft sind sich Betriebsleiter unsicher, ob sie ihre Personalkosten richtig kalkuliert haben. Woran viele nicht denken: Der Bruttolohn des Arbeitnehmers entspricht nicht den tatsächlichen Kosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, zeigen Janine Dick und Carina Hirschen von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, mit welchen Lohnkosten je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde zu kalkulieren ist.

Der Aufschlag zum Bruttolohn – so errechnen sich die tatsächlichen Personalkosten des Arbeitgebers: Ende Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, bei der schrittweise die gesetzliche Lohnuntergrenze zum ...

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