Wenig Änderungen bei Cross Compliance

CC Checkliste und GQS Beratung neu aufgelegt.

Bei Cross Compliance hat sich in diesem Jahr wenig Neues getan. Dennoch hat der Landesbetrieb Landwirtschaft seine Cross Compliance Checkliste überarbeitet und stellt sie wie auch der Hessische Bauernverband und das LW Hessenbauer auf seine Internetseite oder über seine Beratungskräfte zur Verfügung.

Durch die Änderung der Viehverkehrsverordnung sind für den deutschlandweiten Handel Rinderpässe nicht mehr vorgeschrieben. Bei Ausfuhr in EU-Länder sowie in nicht EU-Länder ist ein Rinderpass als Begleitpapier mitzuführen bzw. mitzugeben. Bei der Einfuhr aus EU-Ländern ist der Rinderpass der zuständigen Stelle zu über­ge­ben. Darüber hi­naus hat es redaktionelle Änderungen in der CC-Liste gegeben. Die eingesetzten Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfungsmittel müssen in Deutschland zugelassen, die Her­­stel­lerhinweise beachtet und die Wartezeiten eingehalten werden.
Als nach Cross Compliance zu prüfendes Kriterium gestrichen wurde die Verpflichtung zur Einhaltung von Wartezeiten bei Pflanzenschutzmitteln. Natürlich sind Höchstmengenüberschreitungen nach dem Pflanzenschutzrecht weiter zu ver­meiden und bei den privaten Qualitätssicherungssystemen sind weiterhin die empfohlenen Wartezeiten einzuhalten und zu dokumentieren. Zu Erleichterungen bei den Kontrollen können auch zertifizierte Betriebe kommen. Angegeben werden diese Zertifizierungen im gemeinsamen Antrag. Dadurch, dass sie als besser vorbereitet gelten, werden sie bei der Risikoeinstufung, die von der Verwaltung jährlich vorgenommen wird, leicht begünstigt, das heißt, es wird etwas unwahrscheinlicher, dass sie unter CC-Kontrollen fallen. Unabhängig von den fachrechtlichen Anforderungen, die ohnehin zu erfüllen sind, lohnt es, sich mit Qualitätssicherung  systematisch zu beschäftigen, allein schon um Kontrollen aller Art ge­lassen entgegen zu sehen. Wer wissen will, ob sein Betrieb zertifizierungsfähig ist oder wenigstens das gesamte landwirtschaftliche Fachrecht eingehalten wird, kann bei den Ordner oder die CD „Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung“ (GQS) bei den Kreisbauernverbänden, HVL oder LLH erhalten und am besten ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Ab sofort ist die Neuauflage 2008 verfügbar. Für diejenigen, die schon einmal einen Ordner erhalten haben, bietet sich besonders die neue interaktive CD an oder die Nachlieferung mit den Änderungen zu 2007, die in schon vorhandenen Ordnern mit wenigen Handgriffen auszutauschen sind. Der Komplette neue Ordner kostet 49 Euro. Eine Ergänzung mit den Änderungen von 2008 für Ordner der Vorjahre kostet 19 Euro, die interaktive CD 29 Euro. Zebunke, LLH