Das Antragsverfahren für die Agrarförderung 2024 startet

Umfangreiche Schulung beim Antrag soll helfen

Landwirte und Winzer können bis zum 15. Mai 2024 Anträge zur Agrarförderung 2024 für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen. Das hat Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.

Das Programm zum Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) ist so komplex wie die Anforderungen an die Landwirte. Wartungen oder fehlerhafte Inhalte erschweren die Meldungen. Es braucht zu viel Zeit, die Anträge auszufüllen.

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„Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2024 fördern wir die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik“, sagte Schmitt. Ein digitales und praxisnahes Antragsverfahren sei für die Landwirte von besonderer Bedeutung. Die Agrarförderung leiste einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Betriebe, so die Ministerin weiter.

Seit letztem Jahr steht der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) als online Antrag zur Verfügung. Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2024 abzusenden.

Hilfestellungen beim Ausfüllen des Antrags

Schulungen zu LEA werden in den kommenden Wochen für Antragsteller wie auch Dienstleister angeboten. Schulungsvideos zum Antrag und zu einzelnen Werkzeugen stehen ebenfalls zur Verfügung. Innerhalb des Antrags gibt es umfangreiche Hilfestellungen zur Unterstützung. Die Zugangsdaten aus dem letzten Jahr bleiben gültig, somit können alle Antragsteller, die im letzten Jahr einen Antrag auf Direktzahlungen oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz gestellt haben, mit den bekannten Zugangsdaten in LEA arbeiten. Antragsteller, die noch keinen Antrag zu den Flächen oder den Tierprämien für Mutterkühe oder Mutterschafe/-ziegen gestellt haben, können bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen.

Dienstleister haben die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können. Informationen zu den Regelungen der GAP 2023 und zum Antragsverfahren sind zu finden unter den folgenden Internetadressen: www.add.rlp.dewww.eantrag.rlp.de/LEAwww.agrarumwelt.rlp.de

 

Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist für Antragssteller unter lea.rlp.de zu erreichen. Dienstleister finden den Antrag unter lea.rlp.de/rlp-eantrag-port...

mwvlw – LW 15/2024