Mit konventionellen Tieren Öko-Flächen beweiden?
Auslegung der Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 in RLP
Immer wieder kommt es in (viehlosen) Öko-Betrieben dazu, dass Flächen (oder Teile davon) durch konventionelle Pensionstiere (Pflanzenfresser) beweidet werden. Unter Pensionstieren werden hierbei nicht zum Betrieb zugehörige Tiere Dritter verstanden (zum Beispiel von benachbarten Betrieben, Vereinen oder privaten Hobbyhaltungen). Aber ist dieses Vorgehen auch mit der neuen Öko-Verordnung vereinbar und gibt es Besonderheiten in Rheinland-Pfalz (RLP)? Nadine Oßowski und Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz erklären, worauf es ankommt.
Im bis zum 31. Dezember 2021 gültigen „alten Öko-Recht“ war die gleichzeitige Haltung von ökologischen und konventionellen Tieren in Artikel 17 der VO (EG) Nr. 889/2008 geregelt. Demnach durften konventionelle und ökologische Tiere gleichzeitig im Öko-Betrieb gehalten werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt waren:- es handelte sich um eine andere Tierart
- die Flächen/Parzellen waren deutlich voneinander getrennt
- konventionelle und ökologische Tiere durften sich nicht gleichzeitig auf der Fläche befinden.
Ökologische Weideflächen durften für einen begrenzten Zeitraum im Jahr durch konventionelle Tiere beweidet werden. Da der Begriff „begrenzt“ nicht weiter eingegrenzt beziehungsweise enger definiert wurde, führte diese Regelung in der Praxis jedoch zum Teil auch zu einer systematischen ganzjährigen Haltung beziehungsweise Beweidung mit konventionellen (Pensions-) Tieren. Doch wie sieht es nun im Rahmen der neuen Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 aus? Dürfen auch weiterhin konventionelle Tiere auf Öko-Flächen weiden und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
In der neuen Öko-Verordnung-VO (EU) 2018/848 ist die „Parallelproduktion“ von ökologischen und nicht-ökologischen (konventionellen) Produktionseinheiten in Artikel 9 Absatz 7 geregelt. Absatz 7 besagt in Verbindung mit Abschnitt b, dass sich ökologische und konventionelle Tiere nur in ein und demselben Betrieb befinden dürfen, wenn sie in deutlich voneinander getrennten Produktionseinheiten gehalten werden, und es sich nicht um dieselbe Tierart handelt. Der Begriff Tierart ist wie bisher schon zoologisch und nicht in Bezug auf die Nutzung (Milch oder Fleisch) oder Rassen zu verstehen, auch wenn deren Merkmale eine noch so deutliche Abgrenzung voneinander zulassen würden (zum Beispiel bei Highland Cattle und Holstein Friesian), nicht möglich. Die Beweidung von ökologischen Flächen durch konventionelle Tiere wird nochmals gesondert in Anhang II Teil II Nr. 1.4.2.1. geregelt. Auch hier ist beschrieben, dass konventionelle Tiere für einen begrenzten Zeitraum im Jahr auf Öko-Flächen weiden dürfen, sofern sie in umweltverträglicher Weise aufgezogen wurden und sich nicht gleichzeitig mit Öko-Tieren auf dieser Fläche befinden.
– LW 12/2023