Luzerne und Rotklee sind ökologisch und wirtschaftlich

Feinkörnige Leguminosen als mehrjährige „Futter-ÖVF“

Feinkörnige Leguminosen, insbesondere Luzerne, aber auch Rotklee, haben sich in den vergangenen Dürrejahren als zuverlässige Grundfutterlieferanten bestätigt. Zudem sind sie gefragte regionale Eiweißfuttermittel, die sich in die intensive Milchviehfütterung integrieren lassen und so nicht selten die Grundfutterleistung deutlich steigern. Der mehrjährige Futterbau ist zudem in Form von Ökologischen Vorrangflächen förderfähig. Was es bezüglich des ÖVF-Status, der Sortenwahl, Anlage und Bestandesführung zu beachten gilt, berichtet Katharina David vom Landesbetrieb Landwirtschaft in Hessen (LLH).

Feinkörnige Leguminosen können im mehrjährigen Feldfutterbau als ökologische Vorrangflächen dienen, Futterreserven schaffen und die Feldhygiene verbessern.

Foto: David

Seit 2015 sind die EU-Direktzahlungen an das Greening gekoppelt. Merkmale des Greenings sind Anbaudiversifizierung, Erhalt des Grünlands und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (sog. Ökologische Vorrangflächen, ÖVF). Eine Möglichkeit zur ÖVF-Anlage ist die Aussaat stickstoffbindender Pflanzen. Übrigens: Wer bereits mehr als 75 Prozent seiner Fläche, für den Anbau von Gras und Grünfutterpflanzen nutzt, muss keine weiteren ÖVF ausweisen.

Anforderungen an Ökologische Vorrangflächen

Pflanzenbaulich wird zwischen groß- und kleinkörnigen Leguminosen unterschieden. In diesem Beitrag soll speziell der Anbau von Rotklee und Luzerne beleuchtet werden, zwei feinkörnigen Leguminosenarten, die sich besonders für den mehrjährigen Futterbau eignen und gleichzeitig ÖVF-fähig sind.

Prinzipiell gelten für ÖVF mit feinkörnigen Leguminosen folgende Anforderungen:

  • Anbau vorgegebener Arten-Mischungen ist zulässig, sofern Leguminosen im Pflanzenbestand überwiegen
  • Keine Größenbeschränkung der Anbaufläche
  • Die Leguminosen müssen sich im Antragsjahr mindestens in der Zeit vom 15.05. bis 31.08. auf der Fläche befinden.
  • Nach dem Anbau-Ende ist eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht Pflicht, die bis zum 15.02. des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (auch gebeiztes Saatgut) ist vom 01.01. des Antragsjahres bis zur Ernte im Antragsjahr nicht zulässig.
  • Als Nachweis dienen die amtlichen Saatgutetiketten in Verbindung mit Rechnungen oder, bei eigenem Nachbau, Rückstellproben.
  • Gewichtungsfaktor von 1,0

Gräser dürfen nichtdie Oberhand gewinnen

Die Vorgaben bleiben nicht ohne pflanzenbauliche Konsequenzen. Wer bereits Erfahrung mit dem Anbau von Leguminosen-Gras-Gemengen hat weiß, dass Witterungs- und Standorteinflüsse aber auch Bewirtschaftungsfehler (z. B. befahren bei ungünstigen Bedingungen) schnell zu Bestandsverschiebungen führen können. Zum Zeitpunkt der Kontrolle muss aber ein „überwiegender Anteil an Leguminosen im Pflanzenbestand“ sichergestellt sein.

Hohe Niederschläge und milde Temperaturen begünstigen das Gräserwachstum, weshalb im Frühjahr der Leguminosenanteil im Bestand oft noch unterdurchschnittlich ist. Erst mit steigenden Bodentempertaturen und damit einhergehender verstärkter Aktivität der Knöllchenbakterien, nimmt der Leguminosenanteil zu. Wird dann zusätzlich noch das Wasser knapp (=Frühjahrstrockenheit), zeigt sich ein weiterer Konkurrenzvorteil der Leguminosen: die höhere Trockentoleranz.

Damit dennoch auch im mehrjährigen Anbau gewährleistetet ist, dass die Leguminosen zum Zeitpunkt der Kontrolle im Bestand überwiegen, werden in Hessen Rotklee- oder Luzernereinsaaten empfohlen, wenn die Fläche als ÖVF beantragt wird. Denn die Erfahrung zeigt: Gräser wandern früh genug von selbst in den Bestand ein.

Planung, Anlage und Bestandesführung

In der Fruchtfolgeplanung sollte eine Anbaupause von vier bis sechs Jahren eingehalten werden, um Leguminosenmüdigkeit vorzubeugen. ÖVF werden in der Regel auf den eher ertragsschwachen Flächen angelegt. Häufig sind es Trockenlagen, sehr schwere, leichte oder flache Böden, waldnahe und durch Wildschäden gefährdete oder durch Problempflanzen belastete Flächen.

Rotklee und mehr noch Luzerne zeigen eine deutlich größere Trockentoleranz als Gräser. Dadurch liefern sie relativ sichere Erträge, auch auf Grenzstandorten. Die Luzerne, die Königin der Futterpflanzen, mag tiefgründige Böden, aber keine Staunässe und benötigt einen Boden-pH von mindestens 6, während Rotklee auch noch pH Werte bis 5 verträgt. Zudem haben beide Arten einen hohen Schwefel-, Phosphor- und Kalibedarf. Vor der Anlage sind daher die aktuellen Bodenuntersuchungsergebnisse zu prüfen und Defizite möglichst auszugleichen.

Bei der Sortenwahl sollte auf die offiziell empfohlenen Sorten zurückgegriffen werden, die auf mehrjährige Ertragsstabilität und Ausdauer geprüft werden. Sie sind tolerant gegenüber Kleekrebs oder Luzernewelke und Kälte (besonders wichtig in Mittelgebirgslagen). Beim Rotklee sind einige Sorten aus der Empfehlung (siehe Hinweise) nicht für Stängelbrenner-Befallslagen geeignet.

Sollen die Bestände länger als drei Jahre genutzt werden, kann es beim Anbau von Rotklee sinnvoll sein, eine Sorte zu wählen, die für das Dauergrünland empfohlen wird. Diese Sorten sind oft nicht ganz so ertragsstark, zeichnen sich aber durch eine höhere Ausdauer aus.

Aussaat mit der Drillmaschine, Nachsaat mit dem Striegel

Reinsaaten sollten als Blanksaat im Frühjahr ab Mitte März angelegt und im Herbst bis Mitte September, bei Luzerne besser noch im August, abgeschlossen werden. Die Aussaatstärke beträgt für die Luzerne 25 bis 30 kg/ha, für Rotklee 18 bis 20 kg.

Außerdem ist bei der Luzerne unbedingt auf die Impfung des Saatgutes zu achten. Viele Betriebe, die Luzerne als einen festen Bestandteil in der Fruchtfolge führen, setzten auch nach mehrjährigem Anbau auf geimpftes Saatgut. Sie berichten von einer zügigeren Jugendentwicklung. Die junge Wurzeln müssen sich nicht erst im Boden mit den passenden Knöllchenbakterien infizieren, sondern starten bereits mit den entsprechenden stickstoffassimilierenden Symbionten.

Kleinkörnige Leguminosen sind Feinsämereien, die ein sauber gearbeitetes, feinkrümliges Saatbett benötigen. Die Saatgutablage muss flach, maximal 2 cm tief erfolgen. Enge Reihenabstände sorgen für einen schnellen Bestandsschluss. Bei günstiger Witterung (schneller Auflauf durch ausreichend Bodentemperatur und Feuchtigkeit) eignen sich auch Grünlandstriegel für die Anlage. Das Anwalzen nach der Saat verbessert den Boden- und damit Wasserschluss. Auf steinigen Flächen schützt es zudem vor Maschinenschäden während der Mahd.

Flächen, auf denen absehbar ist, dass während des mehrjährigen Anbaus eine Nachsaat erfolgen muss, beispielsweise, weil sie besonders wildschadensgefährdet sind, sollten mit Rotklee angelegt werden, da dieser leichter nachzusäen sowie insgesamt anspruchsloser und konkurrenzstärker als Luzerne ist. Werden Bestandslücken nicht zeitnah durch Nachsaat geschlossen, wandern schneller Gräser und Unkräuter in den Bestand ein.

Vorfruchtwert und Feldhygiene

Leguminosen hinterlassen nach Ernte beziehungsweise Umbruch ein positiven Stickstoffsaldo im Boden, der auf den Bedarf der Folgekultur angerechnet wird (-20 kg N/ha). Tatsächlich haben verschiedene Messreihen gezeigt, dass, abhängig von Standdauer und Bestanddichte, nach einem Umbruch von Futterleguminosen 300 kg N/ ha und mehr freigesetzt werden können.

Da ein großer Teil des Stickstoffs organisch gebunden ist, ist die Pflanzenverfügbarkeit jedoch Witterungsabhängig (Bodentemperatur, Wasserangebot). Insbesondere bei Herbstumbrüchen ist daher eine Winterung beziehungsweise eine Winterzwischenfrucht vorzusehen.

Der mehrjährige Anbau von Futterleguminosen eignet sich auch zur Sanierung von Flächen, die stark mit Problempflanzen belastet sind. Hierzu zählen beispielsweise (herbizidresistenter) Ackerfuchsschwanz und Wurzelunkräuter, die mit der Nutzung am Aussamen gehindert und durch den üppigen Bewuchs unterdrückt werden. Umso wichtiger ist daher ein rechtzeitiger Pflegeschnitt.

Beweidung und Schnittnutzungen

Mit der Saat laufen oft auch bereits die ersten Unkräuter auf. Ein erster Pflegeschnitt hemmt den Beikrautdruck und regt zur Bestockung an. Etwa acht bis zehn Wochen nach dem Keimen ist der Bestand ausreichend entwickelt und die Pflanzen sind stabil genug, um eine Überfahrt unbeschadet zu überstehen. Rotklee und Luzerne reagieren empfindlich auf Druck, weshalb die Flächen nur bei trockenen Verhältnissen und nicht häufiger als notwendig befahren werden sollten. Von der Beweidung reiner Leguminosenbestände sollte abgesehen werden.

Für Luzerne und Rotklee sind nicht mehr als vier Nutzungen jährlich zu empfehlen. Gerne können diese in das Grünlandschnittregime eingebaut und das Erntegut gemeinsam einsiliert werden. Möglich ist auch das separate konservieren in Ballen, wobei dann die Besonderheiten von Leguminosen-Silagen (TS >35 Prozent, gute Verdichtung. ggf. Silierzusatz, 2-3 Wicklungen mehr, als bei Grassilageballen, coverEdge-Technik) beziehungsweise Leguminosen-Heu (Großpackenpressen wg. geringerer Bröckelverluste) zu beachten sind.

Oft wird Luzerne zum dritten Schnitt in die Blüte geschickt, dann als Heu konserviert und erst beim vierten Grünlandschnitt wieder als Silage mitgenutzt. Der letzte Schnitt sollte nicht zu spät (vor Mitte Oktober) und nicht zu tief erfolgen. In jedem Fall sollten Rotkleebestände nicht zu hoch (etwa 15 cm) in den Winter gehen, denn kurze Bestände bieten Frost und Pilzen weniger Angriffsfläche und Mäusen weniger Schutz. Empfohlen wird eine Schnitthöhe von 8 cm, bei Luzerne auch gerne 10 bis 12 cm. So werden oberirdische Reserveorgane nicht beschädigt und es verbleibt ausreichend Assimaltionsfläche für einen zügigen Wiederaustrieb.

Ob die alte Regel, dass Luzerne einmal blühen muss, noch aktuell ist oder ob eine Startgabe von 15 m3 Gülle sinnvoll ist, wird derzeit unter anderem in dem vom BMEL geförderten Projekt KleeLuzPlus untersucht. Vor allem interessierte Praktiker sind aufgerufen, sich an dem Austausch zu beteiligen, von dem auch Nicht-Projektbetriebe profitieren können (www.demonet-kleeluzplus.de).

 – LW 27/2020