Trotz geringem Herbst-Bedarf gute Stickstoff-Fixierung
Gülle-Einsatz auf Grünland im Herbst
Grünlandmanagement ist sehr vielschichtig. Neben den Vorgaben der Düngeverordnung müssen der Nährstoffbedarf der Pflanzen und die Nährstoffdynamik des Bodens berücksichtigt werden, um eine ökologisch verantwortbare und ökonomisch sinnvolle Düngung durchzuführen. Nur so können die Leistungsfähigkeit des Grünlandes aufrecht erhalten und gute Erträge mit hohen ernährungsphysiologischen Werten eingefahren werden. Dadurch lassen sich auch die Kosten für zusätzliches Kraftfutter reduzieren.
Laut der novellierten Düngeverordnung von 26. Mai 2017 – in Kraft seit dem 2. Juni 2017 – darf Gülle nur noch bis zum 31. Oktober auf Grünland ausgebracht werden. Danach muss eine Sperrfrist bis einschließlich 31. Januar eingehalten werden. Das Ausbringverbot kann um bis zu vier Wochen verschoben werden, sofern die festgelegte Dauer des Gesamtzeitraumes nicht unterbrochen und nicht verkürzt wird.Unabhängig von Verboten und Fristen bleibt jedoch das Ziel einer bedarfsgerechten Pflanzenernährung und verlustfreien Nährstoffausnutzung.
Grünland kann Güllestickstoff sehr gut verwerten
Grünlandflächen zeichnen sich durch eine lange Vegetationszeit sowie durch eine intensive Durchwurzelung aus. Dadurch sind besonders auf Grünland sehr gute Voraussetzungen zur Verwertung des Güllestickstoffs gegeben. Wird Gülle regelmäßigen ausgebracht und gleichmäßig verteilt, lässt sich der gesamte Nährstoffbedarf des Grünlandes fast ausschließlich durch Wirtschaftsdünger decken. Besonders junge und leistungsfähige Beständen sind in der Lage, kurzfristig bis zu 600 kg N/ha/Jahr umzusetzen. Vorsicht ist jedoch bei zu hohen Güllegaben geboten: Große Mengen konzentrierter Gülle können Wurzeln schädigen und sich toxisch auf das Bodenleben auswirken.
Dr. Christian Robert Fiedler, Michelstadt – LW 36/2018