Neue BEG-Förderrichtlinien seit Anfang des Jahres in Kraft

Biomasse verlor deutlich an Förderung

Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im vergangenen Sommer umfassend geändert wurde, sind zum Jahreswechsel weitere Änderungen in Kraft getreten. Von den umfangreichen Maßnahmen soll hier nur auf die Förderung von „Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ insbesondere für Biomasseanlagen und Wärmepumpen eingegangen werden.

Biomasseheizungen können künftig nur noch gefördert werden, wenn sie mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die ...

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