Hygienevorschriften bei Hof-, Dorf- und Straßenfesten
Ärger mit dem Gesundheitsamt vermeiden
Sommerzeit ist die Zeit für Hof-, Dorf- und Straßenfeste, bei denen für das leibliche Wohl der Gäste gesorgt wird. Von den dort angebotenen Speisen und Getränken darf, genauso wie in der gewerblichen Gastronomie, keine gesundheitliche Gefahr ausgehen. Die Speisen müssen hygienisch einwandfrei sein, egal ob sie kostenlos angeboten oder verkauft werden.
Das Lebensmittelhygienerecht enthält eine Reihe von Hygieneanforderungen für Lebensmittelunternehmer zum Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren. Vorschriften für ehrenamtlich Tätige Eine Privatperson, die diese Tätigkeit nur ein bis zwei Mal ...
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