Agrarförderung 2021

Antragsfrist endet am 17. Mai 2021

Bis 17. Mai haben die Landwirte nun Zeit, den Gemeinsamen Antrag elektronisch auszufüllen und den Datenträgerbegleitschein per Post an die zuständige Kreisverwaltung zu schicken.

Foto: Landpixel

Der gemeinsame Antrag auf Agrarförderung 2021 kann seit dieser Woche gestellt werden. Die Antragstellung des diesjährigen gemeinsamen Antrages für die flächenbezogenen Förderungen in der Landwirtschaft ist geöffnet. Dies teilte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mit. Damit können die Betriebe ab sofort die Direktzahlungen, die jährlichen Prämien im Ökologischen Landbau und in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für 2021 beantragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation erweist es sich als Vorteil, dass die Antragstellung auf elektronischen Weg erfolgt.

Datenträgerbegleitschein per Post verschicken

So ist kein persönlicher Kontakt zwischen den Landwirten und den Mitarbeitern der Verwaltung erforderlich. Lediglich der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zuständige Kreisverwaltung zu übermitteln. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 17. Mai 2021, teilte das Landwirtschaftsministerium in Mainz mit.

mwvlw – LW 13/2021