Agrarförderung 2021
Antragsfrist endet am 17. Mai 2021
Bis 17. Mai haben die Landwirte nun Zeit, den Gemeinsamen Antrag elektronisch auszufüllen und den Datenträgerbegleitschein per Post an die zuständige Kreisverwaltung zu schicken.
Foto: Landpixel
Datenträgerbegleitschein per Post verschicken
So ist kein persönlicher Kontakt zwischen den Landwirten und den Mitarbeitern der Verwaltung erforderlich. Lediglich der unterschriebene Datenträgerbegleitschein ist separat auf dem Postweg an die zuständige Kreisverwaltung zu übermitteln. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 17. Mai 2021, teilte das Landwirtschaftsministerium in Mainz mit.
mwvlw – LW 13/2021
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