Bauerntag: Die Branche glaubt an die Zukunft
DBV für unternehmerische Landwirtschaft und Agrarexport
Für eine unternehmerische Landwirtschaft, die im Export erfolgreich ist und nachhaltig sein soll, und für wissenschaftliche Maßstäbe beim Tierschutz haben auf dem Deutschen Bauerntag vergangene Woche in Bad Dürkheim der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt übereinstimmend plädiert. Gastredner waren darüber hinaus die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Manfred Nüssel.
Foto: Setzepfand
Chancen auf den Agrarmärkten wahrnehmen
Rukwied wertete es als grundsätzlich positiv, dass die Bundesregierung in der Agrarpolitik den Weg der Förderung und Flankierung von Markt und Wettbewerb weitergehe. Zugleich stellte er klar, dass die deutschen Bauern die Chancen an den Agrarmärkten wahrnehmen wollten. DRV-Präsident Nüssel, sieht den Erfolg der heimischen Landwirtschaft in klaren politischen Orientierungen und einem deutlichen Bekenntnis zu Wettbewerb und Innovationen begründet. „Die engen Partnerschaften in der deutschen Land- und Agrarwirtschaft haben uns auch in der Europäischen Union an die Spitze des Wettbewerbs gebracht“, so Nüssel. Die deutsche Landwirtschaft liege heute in Europa bei zahlreichen Produkten ganz weit vorn.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hob hervor, dass es gerade die bäuerlichen Betriebe seien, die einen wichtigen Beitrag dazu leisteten, die Kulturlandschaften und die regionale Identität zu erhalten. Daher verfolge Rheinland-Pfalz das Ziel, auch künftig ein wirtschaftlich tragfähiges und ökologisch nachhaltiges Landwirtschaftsmodell zu fördern, das den Landwirten und Winzern verlässliche Rahmenbedingungen biete.
Familienverantwortetes Unternehmertum
DBV-Präsident Rukwied nannte die deutsche Landwirtschaft ein Paradebeispiel für erfolgreiches familienverantwortetes Unternehmertum. Die Branche glaube an die Zukunft. So würden jährlich 12 Mrd. Euro im ländlichen Raum investiert. Dafür seien entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig. Die GAP-Reform bezeichnete er in diesem Zusammenhang als einen tragfähigen Kompromiss, der sowohl den bäuerlichen Anliegen, als auch der Praktikabilität aber auch dem Naturschutz gerecht werde. Ein Wermutstropfen sei jedoch das grundsätzliche Umbruchverbot in FFH-Gebieten. „Ich sehe mit Sorge, dass dies so radikal und restriktiv geregelt wird.“
Qualität Made in Germany
Für die künftige Politik für den ländlichen Raum und die Zweite Säule forderte Rukwied zusätzliche 200 Mio., besser 400 Mio. für die Gemeinschaftsaufgabe im Bundeshaushalt. Klar sprach sich der DBV-Präsident für die Stärkung des Exports aus, um insbesondere die Wachstumsmärkte außerhalb Europas beliefern zu können. „Den guten Ruf von Qualität Made in Germany müssen wir nutzen.“
Mahnungen zur Energiewende
Bei der Planung des Netzausbaus im Rahmen der Energiewende forderte der DBV-Präsident, dass die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe nicht eingeschränkt werden dürfen.
Projekte des Netzausbaus sollten vom naturschutzrechtlichen Ausgleich freigestellt werden, weil sie der Umwelt und dem Klimaschutz besonders dienten. In Bezug auf die Entschädigung für die Inanspruchnahmen von Land für den Bau von Stromleitungs-Trassen zeigte sich Rukwied unzufrieden. Die Regelungen stammten aus den 50 er Jahren.
Die aktuelle Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist nach Rukwieds Worten alles andere als ein großer Wurf für die Energiewende, auch wenn es dem DBV gelungen sei, den Bestands- und Vertrauensschutz für getätigte Investitionen und die Perspektiven für kleine reststoffbasierte Anlagen zu sichern. Die Energiepolitik sollte Vorteile der Biomasse als bedarfsgerecht verfügbare Energie besonders fördern.
Mindestlohn ist Gefahr für Sonderkulturanbau
Mit Blick auf die am kommenden Freitag anstehende Entscheidung im Bundestag über den Mindestlohn von 8,50 Euro wies er nochmals auf die Gefahr hin, dass Teile der arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Produktion wie der Erdbeer- oder Spargelanbau abwandern könnten. Dabei geht es insbesondere um kurzfristig Beschäftigte, wie Rukwied deutlich machte. Diese würden, da sie keine Sozialabgaben zu leisten hätten, den Arbeitslohn brutto wie netto erhalten. Deshalb sei eine Sonderregelung gerechtfertigt. Er schlug vor, das Niveau des Mindestlohns für kurzfristig Beschäftige auf 80 Prozent des allgemeinen Satzes festzulegen.
„Wir stellen uns der Diskussion um Tierhaltung“
Ein weiteres Thema war die Tierhaltungsdebatte. Landwirtschaft ohne Tierhaltung sei nicht vorstellbar, stellte Rukwied klar. Mit 50 Prozent der Einnahmen sei sie das Fundament der landwirtschaftlichen Betriebe. Tierhaltung in Deutschland erfolge tiergerecht und verantwortungsvoll. Deshalb ärgerer er sich über unsachliche und zum Teil unflätige Äußerungen. „Aber wir stellen uns der Diskussion. Auch mit der Initiative Tierwohl.“
Mit Sorge sieht Rukwied, dass der Einsatz beziehungsweise die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Düngung immer mehr eingeschränkt wird, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung laut einer Forsa-Umfrage „ja“ zur Anwendung der beiden Betriebsmittel sage. Bei der Novelle der Düngeverordnung müssten das Ertragspotenzial, der Bedarf und Entzug entscheidend sein und die Vorschriften auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach sich auf dem Bauerntag ebenfalls klar für Agrarexporte aus. Die Ernährungswirtschaft steht in Deutschland an vierter Stelle beim Export, „das ist doch etwas Schönes.“ Einigermaßen zufrieden zeigte sich der Bundeslandwirtschaftsminister mit dem Ergebnis der GAP-Reform. Jetzt sei Planbarkeit sichergestellt. Beim Greening habe man die pauschale Stilllegung verhindern können. Der Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten auf den ökologischen Vorrangflächen sei ein vernünftiger Kompromiss.
Tierschutz sei das Schlüsselthema der Landwirtschaft, so der Minister. Schmidt bot seine Zusammenarbeit an, um mehr Akzeptanz für die landwirtschaftliche Tierhaltung zu erreichen. Er stellte klar, dass Fleisch Bestandteil der menschlichen Ernährung sei und von der Mehrheit gegessen werde. Deshalb müsse man auch Tierhaltung zulassen. Im nächsten Tierschutzbericht der Bundesregierung, der im nächsten Jahr veröffentlicht werden soll, will Schmidt schon von der Umsetzung der Tierwohlinitiative berichten.
Schmidt gegen starre Düngungs-Obergrenzen
Der Bundeslandwirtschaftsminister ist allerdings in Bezug auf Tierhaltungsstandards gegen einen deutschen Alleingang, sondern für europäische Standards. Mit Blick auf das Schnabelkürzen bei Hennen oder der Ferkelkastration sprach sich Schmidt gegen pauschale Verbote aus. Vielmehr setzt er wissenschaftliche basierte Lösungen. Für Tierwohl solle auch mehr ausgegeben werden. So sind im gerade verabschiedeten Bundeshaushalt 21 Mio. für Modellprojekte und 30 Mio. für nachhaltige Haltungsformen eingestellt worden.
Als eine wichtige Baustelle bezeichnete Schmidt die Novellierung der Düngeverordnung. Er wies auf das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU hin. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll ein Entwurf präsentiert werden. „Da muss das Machbare rein“, sagte Schmidt. Er sprach sich gegen starre Obergrenzen bei der Düngung aus. Eine standorangepasste Düngung solle beibehalten werden. Mit Blick auf die diskutierte Ausweitung der Lagerkapazität wies er darauf hin, dass kleine Betriebe die Vorschriften der Düngeverordnung auch tragen können müssen. Bei der Neuregelung der Anlagenverordnung von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft-Behälter geht Schmidt, der sich gegen eine bundesweite und damit verschärfte Verordnung ausspricht, davon aus, dass es ein erträgliches Regelung bis zum Ende des Jahres geben wird.
In Bezug auf das EEG betonte der Minister, dass bei der Begrenzung der Kosten alle Federn lassen müssten. Er hob hervor, dass beim vergangene Woche verabschiedeten Gesetz ein Bestandsschutz gewährleistet ist, und Ausbaumaßnahmen möglich seien. Beim Netzausbau müsse der Flächenverbrauch auf das Notwendigste beschränkt werden, so der Minister weiter. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen müssten seiner Meinung nach für Projekte des Netzausbaus möglichst wegfallen.
CM – LW 27/2014