Betriebsgüter an Mitarbeiter verkaufen
Was möglich ist – und was nicht
Die Zeiten, dass Mitarbeiter landwirtschaftlicher Betriebe als „Knechte“ und „Mägde“ auf dem Hof lebten und ihr Lohn hauptsächlich aus kostenloser Unterkunft und Verpflegung bestand sind glücklicherweise lange vorbei. Mitarbeiter erhalten eine Entlohnung, kaufen die Güter die sie benötigen selber ein. Dennoch können auch Betriebsgüter von Interesse sein. Dabei kann es sich sowohl um die landwirtschaftlichen Produkte, als auch um nicht mehr benötige oder wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Güter handeln.
Jeder Betrieb kann über sein Eigentum frei verfügen, die Weitergabe an Mitarbeiter, führt allerdings zu steuerliche Auswirkungen. Selbst ein Verschenken ist steuerlich relevant, da daraus ein sogenannter geldwerter Vorteil beim ...
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