Direktvermarktung von Geflügelfleisch wird in Hessen erleichtert
Erzeuger dürfen extern erzeugte Produkte anbieten
Wie das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) in einer Pressemitteilung bekannt gab, soll die Vermarktung von Frischgeflügel gestärkt werden. Demnach können Erzeuger künftig ihre Frischgeflügelprodukte direkt an Endverbraucher verkaufen – auch wenn die Verarbeitung durch externe Dienstleister erfolgt.
Bislang war das in Hessen nicht erlaubt. Zu den verarbeiteten Produkten zählen beispielsweise Geflügelwiener, Hühnersuppe im Glas oder Geflügelbolognese. Das HMLU komme damit dem Wunsch der Branche entegegen. Die Zahl kleiner Geflügeldirektvermarkter hat durch die Einführung von Mobilställen in den vergangenen Jahren zugenommen. Gleichzeitig besteht laut HMLU ein großer Mangel an geeigneten Schlacht- und Vermarktungsoptionen für dieses Geflügel. Große Schlachthöfe seien zum einen weit entfernt und nehmen zum anderen zum Schlachten bestimmte Legehennen in geringen Stückzahlen regelmäßig nicht an. Viele Direktvermarkter schlachten daher selbst, haben aber laut HMLU zunehmend Schwierigkeiten, frisch geschlachtete, ganze Suppenhühner oder ganze Bruderhähne direkt an den Endkunden zu verkaufen. Deshalb helfe es Direktvermarktern, wenn sie externe Dienstleister für die Zerlegung und Verarbeitung nutzen dürfen und dann verarbeitete Geflügelprodukte vermarkten können. Die Erlaubnis trage zu mehr Tierwohl bei, da dem Geflügel ein langer Autobahntransport erspart bleibt. LW – LW 51/2025
.