Erleichterung über Urteil zur Erbschaftsteuer

Schonung landwirtschaftlicher Vermögen zulässig

Die Land- und Forstwirtschaft könnte bei der anstehenden Neufassung der Erbschaftsteuer mit einem blauen Auge davonkommen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche die geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Ausdrücklich hat das Oberste Gericht aber die Schonung kleiner und mittlerer Vermögen bei der Erbschaftsteuer für zulässig erklärt.

In der Landwirtschaft wurde die Karlsruher Entscheidung demzufolge mit Erleichterung aufgenommen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass die Richter die geltenden Verschonungsmöglichkeiten für Unternehmensnachfolger nicht gänzlich verworfen und eine generelle ...

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