Nachbau bis 14. Juni melden

Auf Meldepflichten für Landwirte im Zusammenhang mit dem Nachbau von Getreidesaatgut hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hingewiesen. Ihren Angaben zufolge werden ab Anfang April die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 versandt.
Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus seien per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14. Juni einzureichen, erklärte die Gesellschaft vergangene Woche in Bonn. „Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro; Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Züchtungsfortschritt stattfinden und der Landwirt auf Sorten zurückgreifen kann, die auf seine Bedürfnisse passen“, erläuterte der STV-Geschäftsführer Dirk Otten.
Mit den entgangenen Einnahmen aus vorenthaltenen Nachbaugebühren könnten beispielsweise eine Reihe von Forschungsprojekten finanziert werden, die die Züchtung und damit den unternehmerischen Erfolg der Landwirte zukünftig voranbrächten.
Laut STV haben Landwirte bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die
Zahlung von Lizenzgebühren, die in der Regel 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr ausmachen. Im Gegenzug hätten die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben.   age