Schon beim Stallbau auf das Tierwohl achten
Die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung ist in aller Munde. Die Tiere sollen vom ersten bis zum letzten Tag in einem möglichst stressfreien und artgerechten Umfeld leben und sich bewegen können. Dazu zählen selbstverständlich wichtige Aspekte aus den Bereichen des Managements und der Fütterung.
Genauso gehören aber auch bauliche Details dazu, die Merkmale einer artgerechten Haltung sind. Die Ausgestaltung der Liegeboxen und deren Anzahl sind ein wesentlicher Bestandteil für guten Tierkomfort. Bei der Box betrachtet man deren Abmessungen, auch die der Bügel und Nackenrohre und den Boxenbelag selbst. Idealerweise steht für jedes Tier eine Box bereit.
Für die Laufgänge gilt, diese sauber und trittsicher zu halten. Sackgassen können leicht Stress für rangniedere Kühe auslösen und so kontraproduktiv wirken. Zudem sollte es selbstverständlich sein, ausreichend Fressplätze und Tränken für die Herde anzubieten. Nur so kommen alle Kühe zum Zug und werden nicht verdrängt.
Neben der Anzahl ist die Hygiene ein wichtiger Aspekt, der über die glatte Oberfläche beim Futtertisch beziehungsweise die Reinigungsoptionen bei den Tränken gewährleitstet werden kann. Genügend Licht und Luft kann durch ausreichend große Öffnungen in der Stallhülle bereitgestellt werden. Ist dies nicht möglich, sollte mit einer Unterstützungslüftung und zusätzlicher Belichtung gearbei-
tet werden. Mit dem Angebot von Stroh-Sonderbereichen werden Zeiträume bedient, in denen die Kühe besondere Bedürfnisse haben, beispielsweise rund um die Kalbung.
Sind diese Elemente im Stall alle in guter Qualität und Anzahl vorhanden, stellt dies ein gutes Haltungsumfeld dar. Ein zusätzlicher Laufhof kann ein weiteres Plus für das Wohlbefinden darstellen. Je mehr dieser in die täglichen Abläufe integriert werden kann, umso eher wird er automatisch von den Kühen angenommen.
Für weitere Informationen steht die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder der Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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