Übergangsfrist für Sachkundenachweis verlängert

Schadnagerbekämpfung: neuer Stichtag 28. Juli 2030

Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis zur Schadnagerbekämpfung (Anwendung von Rodentiziden) verlängert. Der neue Stichtag ist der 28. Juli 2030. Zuvor war der 28. Juli 2027 geplant. Dies meldet der Hessische Bauernverband.

Landwirte können somit weiterhin bestimmte Rattengifte auf dem eigenen Betrieb anhand ihres Pflanzenschutz-Sachkundenachweises anwenden.Begründet wurde die Verschiebung damit, dass solche umfangreichen Schulungen für die Anzahl der betroffenen Betriebe nicht rechtzeitig ...

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