Zu Besuch bei Gestüten und Pferdebetrieben
Züchterreise nach Bayern und Österreich
Die zur jährlichen Tradition gewordene Züchterreise des Vereins zur Förderung der Pferdezucht und des Pferdesports in Rheinland-Pfalz-Saar e.V. führte Mitte September nach Bayern und Österreich. Namhafte Gestüte aus der Zuchthistorie und Gestütsgründungen der Neuzeit standen auf dem Programm. Fünf schöne Spätsommertage begleiteten die Reisegesellschaft aus 32 Pferdezucht-Interessierten. Dieses trug natürlich zur besten Stimmung unter den Teilnehmern bei.

Foto: Bange
Zu Besuch im Trakehnergestüt Murtal
Nach diesem Besuch ging es zur ersten Übernachtung nach Bad Birnbach im Bäder-Dreieck um Bad Füssing, unweit der Grenze zu Österreich. Der zweite Tag führte die Reisegesellschaft durch die österreichischen Nationalparks Kalkalpen und Gesäuse in die Steiermark zum Trakehnergestüt Murtal in Großlobming an der Mur. Dieses Gestüt wurde 2011 vom 2022 verstorbenen Gründer des Red Bull Imperiums, Dietrich Mateschitz, aufgebaut. Die Stuten mit ihren Fohlen sind im Gestüt Gut Admontbichl untergebracht, dass leider nicht besichtigt werden kann. Das in einer Talaue gelegene Gestüt Murtal konzentriert sich auf die Arbeit und die sportliche Herausbringung der Gestütspferde unter der Leitung von Gestütsmeister Daniel Spindler, der Marketingleiterin Katharina Knapp und der Chef-bereiterin Ulrike Prunthaller, die beim Trakehnerbundesturnier in MS-Handorf für den Sieg der sechsjährigen Dressurpferde sorgte und sich nun auf die österreichische Staatsmeisterschaft in der Dressur vorbereitet. Die Anlage des Gestüts versetzte die Teilnehmer in großes Staunen. Hier fehlt es an nichts und die Gebäude und weitläufigen Koppeln vermitteln den Eindruck von elitärer Großzügigkeit. In einem Vortrag wurde die Intuition von Dietrich Mateschitz dargestellt. Sie ist bestimmt durch die große Geschichte des Trakehnerpferdes, den Erhalt dieses immateriellen Kulturgutes und die größtmögliche, den Bedürfnissen der Pferde angepasste Aufzucht und Ausbildung.
Karl-Heinz Bange – LW 42/2025