Die Ernte wird eingefahren, aber ist sie auch richtig versichert?
Die Versicherungssumme wird dabei immer häufiger nach dem Pauschalsystem gewählt. Die Hektarzahl und die Anzahl der Tierstellplätze werden dafür gezählt, um daraus eine Pauschalsumme bilden zu können. Auch die die Aufräumkosten nach einem Brandschaden sollten mindestens zu 30 Prozent von der Versicherungssumme abgesichert werden (Achtung, Sondermüll)!
Weiterhin ist auf einen Puffer in der Versicherungssumme für Neuanschaffungen zu achten. Der Versicherer leistet meist innerhalb der ersten sechs Jahre nach der Neuanschaffung Neuwertentschädigung, hier gibt es aber erhebliche Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern. Bei Viehbetrieben kann zudem eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein. Die Inventarversicherung leistet zwar Ersatz für das erstickte Vieh an sich, kommt aber nicht für den Produktionsausfall auf.
Empfehlenswert ist zudem, die Inventarversicherung, die das Gegenstück zur Gebäudeversicherung bildet, bei einem Anbieter zu platzieren. Doppelversicherung und Deckungslücken können so vermieden werden. Arno Werner, MSU Friedrichsdorf