Das GModG – neues GebäudeModernisierungsgesetz

Bundesförderung für Heizungstausch bis 2029 sicher

Nach dem Bundestagsbeschluss wird das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingeführt. Das Gesetz dient laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik selbst zu überlassen. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bestehen. Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ist bereits ab dieser Woche am 21. Juli in Kraft getreten soweit die Informationen zu Redaktionsschluss.

Ab diesem Tag können Anträge unter den neuen Konditionen bei KfW und BAFA gestellt werden. Denn die Strukturen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleiben bestehen. Das heißt, auch weiterhin ...

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