Wenn der Hof an die nächste Generation geht

Die Hofübergabe aus steuerlicher Sicht günstig gestalten

Bei einer vor der Hofübergabe errichteten Photovoltaikanlage ist ein Rückbehalt der PV-Anlage steuerlich ohne Probleme mög­­lich. Allerdings können Belastungen entstehen, zum Beispiel durch zusätzliche Kran­kenversicherungsbeiträge.

Foto: Moennig

Mit der Übergabe des Betriebes an die jüngere Generation werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Auf dem Landwirtschaftsbetrieb zugeschnittene Beratungs- und Informationsangebote sollten deshalb rechtzeitig genutzt werden. Welche steuerlichen Aspekte bei der Hofübergabe besonders wichtig sind, erläutert Steuerberater Dr. Wolfgang Kubens, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH in Friedrichsdorf.

Spätestens wenn Landwirte Altersrente beziehen wollen, steht das Thema „Hofübergabe“ erstmals im Raum. Wenn die Zeit drängt, wird der Betrieb oft zuerst einmal an den potenziellen Hofnachfolger verpachtet. Dennoch ist dies häufig der Zeitpunkt, an dem begonnen wird, sich mit dem Thema der endgülti­gen Hofübergabe zu beschäftigen.

Kein Betrieb ist wie der an­dere, daher muss für jeden Betrieb individuell geprüft werden, wie die Hofübergabe gestaltet werden soll. Dabei geht es nicht nur darum, einen Interessenausgleich zwischen Hofübernehmer und Hofübergeber zu finden, auch die Ansprüche der weichen­den Erben müssen berücksichtigt werden. Die eigentlichen Schwierigkeiten einer gelunge­nen Hofübergabe liegen also in den zivilrechtlichen Fragestellungen, die es zu beantworten gilt. Hat man eine tragfähige Basis gefunden, muss diese noch auf ihre steuerlichen Auswirkungen geprüft werden. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen sollten daher die Beteiligten beachten?

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