Ein Jahr Mindestlohn: Anpassungen kommen noch

Arbeitgeber: Lebensmittelhandel muss umdenken

Der vor gut einem Jahr eingeführte tarifliche Mindestlohn in der Landwirtschaft wird von Arbeitgebern weiterhin kritisch bewertet. Mit dem Abschluss des Mindestentgelttarifvertrages habe man erreicht, dass die Betriebe für eine Übergangszeit bis Ende 2017 den gesetzlichen Mindestlohn „etwas unterschreiten können“, erklärte der Geschäftsführer vom Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, vergangene Woche gegenüber Agra-Europe.

Dieser Zeitraum sei für viele Betriebe „überaus wichtig“, weil sie dadurch in Ruhe entscheiden könnten, „ihre Produktion anzupassen oder gänzlich einzustellen“. Möller geht davon aus, dass die Anpassungsreaktionen an den ...

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