Zur Kasse für Grund- und Oberflächenwasser
Neuer Gesetzesentwurf
Land- und Forstwirte in Rheinland-Pfalz sollen künftig für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zahlen. Das sieht ein von der Regierung verabschiedeter Gesetzesentwurf vor, wie Umweltministerin Katrin Eder Ende Mai in Mainz mitteilte.
Die Umweltministerin wies darauf hin, dass das Wasserentnahmeentgelt in Rheinland-Pfalz bereits 2013 eingeführt worden sei. Damals seien die Entnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung von der Entgeltpflicht ausgenommen worden.Maßnahmen zur Schonung der Ressource Wasser
„Infolge des Klimawandels und der zunehmenden Wasserknappheit ist es erforderlich, weitergehende Maßnahmen zur Schonung der Ressource Wasser vorzunehmen“, begründete Eder die Neuregelung. Es gelte auch in der Land- und Forstwirtschaft Anreize zu einer schonenden und effizienten Wassernutzung zu schaffen. Zudem sieht die Grünen-Politikerin darin einen Schritt, um Abgabengerechtigkeit herzustellen. Grundsätzlich soll sich die Höhe des Entgelts laut Eder nach den geltenden Sätzen - das heißt 6 Cent/m³ bei Grundwasser und 2,4 Cent/m³ bei Oberflächenwasser - richten. Für Wasser und Bodenverbände solle ein um 50 Prozent reduzierter Entgeltsatz zum Tragen kommen, um den Vorteilen der
verbandlich organisierten Entnahmen für die Bewirtschaftung von Gewässern und dem Verwaltungsvollzug Rechnung zu tragen. Ferner soll durch eine Regelung zur Verrechnung von Investitionskosten für Einrichtungen zur digitalen Mengenerfassung von bis zu 75 Prozent in drei Jahren ein Anreiz zur Anschaffung solcher Messgeräte gesetzt werden. Das Aufkommen aus dem Entgelt für Entnahmen zur Bewässerung soll Eder zufolge ausschließlich für Maßnahmen zur ressourcenschonenden Bewässerung in Land- und Forstwirtschaft, so zum Beispiel witterungsgesteuerte Beregnungstechniken, verwendet werden dürfen. Auch soll das Entgelt nur für die Entnahmen erhoben werden, die über der geltenden Freimenge liegen. Nach groben Schätzungen werde die Einführung der Entgeltpflicht im Landeshaushalt zu Nettoeinnahmen von 400 000 Euro bis 800 000 Euro im Jahr führen, erklärte die Ministerin. Etwa die Hälfte werde von Wasser- und Bodenverbänden stammen. Durch die Entlastung der Entnehmer um das Entgelt für die Freimenge würden die Einnahmen im Landeshaushalt bei den bisher schon Entgeltpflichtigen um rund 170 000 Euro und damit um weniger als 1 Prozent sinken. „Zusätzliche Kosten bei den kommunalen Gebietskörperschaften entstehen nicht“, betonte Eder.
age – LW 24/2023