Bei Mist-Lagerung im Feld Sechs-Monate-Frist beachten

Die ordnungsgemäße Zwischenlagerung von Festmist

Der notwendige Lagerraum für Festmist sollte grundsätzlich auf der Betriebs­-stätte vorhanden sein. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Zwischenlagerung des Mistes auch außerhalb der Betriebsstätte erforderlich werden. Beispiels-weise bei witterungsbedingt eingeschränkter Befahrbarkeit der Böden, bei ungeeignetem Entwicklungszustand der Kulturpflanzen oder zur Vermeidung von Arbeitsspitzen, damit der Festmist termingerecht und im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht.

Vor allem überbetriebliche und damit produktionskostensenkende Verfahrenstechniken zur Festmistausbringung können eine Zwischenlagerung am Feldrand verlangen. Diese Zwischenlagerung ersetzt allerdings nicht die ordnungsgemäße Rotte des Stallmists an der Betriebsstätte. Seit dem ...

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