Neue Regelungen beim Wasserrecht

Momentan werden Veränderungen in Gesetzen und Regelwerken vorbereitet, die für die Landwirte Auswirkungen haben werden; vor allem bei der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS) und die „Technische Regel wassergefährdender Stoffe - JGS-Anlagen“ (TRwS 792).
Die bauliche Ausgestaltung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silageanlagen) wird genauer beschrieben als bisher und die Anforderungen an Bau und Betrieb steigen. Ziel ist, die bislang unterschiedlichen Regelungen der Länder auf einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Standard zu bringen. Im Zuge dessen wird dann beispielsweise die heute gültige rheinland-pfälzische JGSF-Verordnung (Landesverordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen) in der Form nicht mehr angewendet werden können.
Im Ergebnis ist zu erwarten, dass solche Anlagen kontrollierbarer sein müssen, eher eine Leckageerkennung als bisher gefordert werden wird, nur zugelassene Baustoffe und Bauarten verwendet werden können und der ordnungsgemäße Zustand der Anlagen im Betrieb regelmäßig nachgewiesen werden muss. Auch wenn die Regelungen heute noch nicht rechtskräftig sind, ist abzusehen, dass auch Bestandsanlagen davon betroffen sein werden. Daher empfiehlt es sich, bereits heute beim Bau von JGS-Anlagen die geltenden Bestimmungen genau einzuhalten, um später die nötigen Nachweise vorlegen zu können.  
Simone Hamann-Lahr, Lk Rheinland-Pfalz