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Nur die richtige Police sichert Elementarschäden ab

Die jüngsten Unwetter mit folgenschweren Überschwemmungen bedeuten für ganze Regionen Deutschlands Schäden in Millionenhöhe. Neben der Wirtschaft leiden auch tausende privater Haushalte unter Hausrat- und Gebäudeschäden.
Nur wer die richtige Versicherung hat, kann seinen finanziellen Verlust geltend machen. Und es ist Eile angesagt. Grundsätzlich ist bei einer Überschwemmung nur die Elementarschaden-Versicherung zuständig, die als freiwillige Ergänzung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung oder als Elemantarschadendeckung bei gewerblichen Risiken angeboten wird.
Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen unter diese Versicherung. Hierzu zählen:
- Überschwemmung (Ausuferung natürlicher Gewässer)
- Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge)
- Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird)
- Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen)
- Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen)
- Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen) auch
- Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen).
Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche durch sintflutartige Regenfälle auf. Allerdings wurden in der letzten Zeit einige Hausbesitzer selbst in bisher ruhigen Zonen von Hochwasser überrascht. Dabei wurden Keller unter Wasser gesetzt, Fundamente unterspült, Hallenwände eingedrückt und das Betriebsinventar durch die Wassermassen verschlammt.
Jetzt sollte der Versicherungsschutz überprüft werden. Die landwirtschaftlichen Versicherungsmakler der Bauernverbände helfen bei Fragen weiter.         Müller, MSU