Zum Schutz von Gewässern und Nachbarflächen

Verstärkte Anwendungsbestimmungen bei Herbiziden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für alle Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Pendimethalin, wie Stomp Aqua, oder Prosulfocarb, wie Boxer, enthalten und für alle Anwendungsgebiete, drei zusätzliche Anwendungsbestimmungen (NT145, NT146 und NT170) festgesetzt, die das Risiko einer Verflüchtigung und Abdrift der Wirkstoffe auf nicht behandelte Flächen, wie Nachbarflächen, Gewässer und Nichtkulturland, herabsetzen sollen.

NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober ...

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