Wie sinnvoll sind Betreuungsplatz und -geld?

Ab dem 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich bereitgestellten Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder. Dies hat der Deutsche Bundestag nach jahrelangem politischem Gerangel beschlossen. Wird kein Krippenplatz in Anspruch genommen, erhält die Familie ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro pro Kind. Betreuungsplatz und -geld würden Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder eine größere Wahl- und Gestaltungsfreiheit eröffnen, argumentiert das Bun­des­fami­lienministerium.

Entscheiden sich Familien für die frühe Kinderbetreuung, kann dies eine echte Erleichterung für sie sein. Insbesondere in Familien, in denen die Eltern mit der Kinderbetreuung überfordert sind, profitieren Kinder von der frühen Fremdbetreuung. Ein weiteres Plus: Die Mütter können schnell wieder ins Berufsleben einsteigen. In Ländern wie Schweden oder Frankreich ist dies bereits Standard, und entsprechend hoch ist die Erwerbsquote der Frauen dort.

Um eine frühe und qualitativ gute Kinderbetreuung zu ermöglichen, müssen jedoch genügend Plätze und pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Auch wenn der Bund im Sommer 2012 dafür zusätzliche Mittel bereitstellte, weil 30 000 Betreuungsplätze fehlten, ist das Angebot noch nicht flächendeckend vorhanden. Eltern können zwar einen Krippenplatz einklagen, Experten raten jedoch davon ab, denn bis die Klage durch wäre, sei das Kind schon aus dem Krippenalter heraus. Glücklich können sich diejenigen schätzen, die so organisiert sind, dass Kinderbetreuung ohne Krippenplatz und Erwerbstätigkeit unter einen Hut gebracht werden können. Auf dem Land ist dies dank funktionierender Netzwerke in Familie und Nachbarschaft noch eher möglich als in anonymen Stadtvierteln.

Ob man das Betreuungsgeld in Anspruch nimmt, bleibt den Erziehenden – ob Vater oder Mutter – selbst überlassen. Die 100 Euro bergen allerdings die Gefahr, dass vor allem Kinder aus Familien mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und Migrationshintergrund von der frühkindlichen Betreuung ferngehalten werden. Besser wäre es, das Geld in den Ausbau der Betreuungsplätze zu investieren.

Stephanie Lehmkühler – LW 29/2013