Bei Unwetterschäden Probestücke stehen lassen
Sollte die Besichtigung nicht mehr möglich sein beziehungsweise die weitere Aberntung der betroffenen Fläche nicht aufgeschoben werden können, müssen an den Ecken und in der Mitte des Schlags mindestens fünf Probestücke von je 100 m² Größe stehen gelassen werden, um den Schaden auch nach der Ernte noch feststellen zu können. Auf jeden Fall ist vor dem Abernten die Zustimmung der Bezirksdirektion einzuholen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereinigten Hagel stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Daniel Rittershaus, Vereinigte Hagelversicherung