Was Vermieter von Hallen oder Scheunen wissen sollten

Wenn Maschinen Unterschlupf finden

Viele landwirtschaftliche Betriebe verfügen aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft über Hallen, Scheunen oder Stallungen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Es stellt sich die Frage der sinnvollen Umnutzung. Hier bieten sich – soweit rechtlich erlaubt – vielfältige Möglichkeiten, von der Schaffung von Wohnraum über die Nutzung durch Gewerbebetriebe bis hin zur Erlebnis­gastronomie. Nicht selten erfolgt auch die Vermietung an Dritte zum Unterstellen von Maschinen, Fahrzeugen oder Geräten. Was wirtschaftlich sinnvoll sein kann, wirft rechtlich jedoch immer wieder Fragen auf: Wofür haftet der Eigentümer? Und wie kann er sich sinnvoll absichern?

1. Rechtliche Einordnung: Vermietung – keine Verwahrung Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der Überlassung von Hallen oder Stallungen zum Einstellen fremder Maschinen regelmäßig um einen Mietvertrag nach §§ ...

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