Die W-VO setzt den Waldumbau aufs Spiel
Was bringt die W-VO für Waldbesitzer und Landwirte?
Das Ziel des Nature Restauration Law, zu Deutsch Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO), ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der Europäischen Union, die der Wiederherstellung bedürfen, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zu lesen. Das LW hat Prof. Dr. Andreas Bitter gefragt, wie er als Präsident der AGDW – die Waldeigentümer zu dieser Verordnung steht.
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