Am ersten Oktober beginnt die Sperrfrist für eine mögliche Anwendung von Düngern mit wesentlichen Stickstoffgehalten bei nachgewiesenem Düngebedarf (max. 60 kg N-gesamt/ha oder 30 kg NH4-N) zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter (Aussaat bis 15. Sept) oder Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1.10.); sie endet auf dem Ackerland am 31. Januar.
Wichtig ist der erste Oktober auch beim Anbau von Zwischenfrüchten im Rahmen des Greening: Sie müssen vor dem 1.10. ausgesät sein. Stephan Brand, LLH Wächtersbach
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