2028 wirft seine Schatten voraus

Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen

Das diesjährige Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Programms GAP-SP wird geöffnet vom 4. September bis 18. September 2026. In diesem Jahr gibt es einige bedeutende Änderungen gegenüber den Vorjahren, die im Folgenden Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erläutert.

Mutterkuhhaltung ist ein Verfahren, welches in vielen Betrieben bereits die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt. Die Kernanforderungen sind Weidegang sowie Laufstallhaltung mit Einhaltung von Mindeststallfläche. Ein Teilnahme am Programmteil „Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ ist daher eine reelle Option.

Foto: Cypzirsch

Die kommende Agrarförderperiode, die nominell 2028 beginnen soll, wirft bereits ihre Schatten voraus und wirkt sich auf die diesjährige Antragstellung für GAP-SP aus. Wesentlich für das Angebot an Agrarumweltmaßnahmen ist die finanzielle Beteiligung der EU (Kofinanzierung), die jedoch bei ab dem 1. Januar 2028 beginnenden Bewirtschaftungsverträgen nicht mehr gesichert ist. Daher wird das Antragsverfahren 2026 mit einem reduzierten Angebot an Programmteilen sowie verkürzten Vertragslaufzeiten durchgeführt, ein Vorgehen wie es auch in der Vergangenheit bei den Übergängen von PAULa zu EULLa beziehungsweise EULLa zu GAP-SP üblich war.

Beantragt werden können folgende Programmteile:

  • Vertragsnaturschutz Grünland Mähweiden und Weiden/ Artenreiches Grünland (VNG MW/GA)
  • Vertragsnaturschutz Grünland- Umwandlung einzelner Ackerflächen in artenreiches Grünland (VN GUAA)
  • Die Ökoförderung über „Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ (ÖWW)

Andere Programmteile können 2026 nicht beantragt werden.

 – LW 36/2026