2028 wirft seine Schatten voraus
Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen
Das diesjährige Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Programms GAP-SP wird geöffnet vom 4. September bis 18. September 2026. In diesem Jahr gibt es einige bedeutende Änderungen gegenüber den Vorjahren, die im Folgenden Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erläutert.
Mutterkuhhaltung ist ein Verfahren, welches in vielen Betrieben bereits die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt. Die Kernanforderungen sind Weidegang sowie Laufstallhaltung mit Einhaltung von Mindeststallfläche. Ein Teilnahme am Programmteil „Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ ist daher eine reelle Option.
Foto: Cypzirsch
Beantragt werden können folgende Programmteile:
- Vertragsnaturschutz Grünland Mähweiden und Weiden/ Artenreiches Grünland (VNG MW/GA)
- Vertragsnaturschutz Grünland- Umwandlung einzelner Ackerflächen in artenreiches Grünland (VN GUAA)
- Die Ökoförderung über „Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ (ÖWW)
Andere Programmteile können 2026 nicht beantragt werden.
– LW 36/2026
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