Ab nächstem Jahr nur noch elektronisch

Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen

Durch das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 am 1. Januar 2026 gelten ab diesem Jahr ergänzend neue rechtliche Vorgaben zur Pflanzenschutzmittel-Dokumentation. Durch diese wird durch weitere Pflichtangaben festgelegt, dass die Dokumentation nun ausführlicher erfolgen muss und die Aufzeichnungen künftig in einem elektronischen maschinenlesbaren Format geführt werden müssen.

Im Oktober 2025 hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) jedoch eine Änderung beschlossen, die es den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht, den verpflichtenden Starttermin der elektronischen Aufzeichnung ...

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