Abschläge zum Mindestlohn sind möglich
Rechtsgutachten des Berufsstandes zu Saisonkräften
Ein Bündnis aus acht Verbänden, darunter auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hat vergangenen Dienstag ein Rechtsgutachten zur Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit einer Sonderregelung beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte vorgelegt. Das 140-seitige Papier des Arbeitsrechtlers Prof. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, kommt zu dem Ergebnis, dass ein Abschlag beim Mindestlohn für einzelne Branchengruppen zulässig sein kann.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl
Ein Allrounder von Lindner für die Königsmühle
Leserreisen
Lesenswert
.