Abschläge zum Mindestlohn sind möglich

Rechtsgutachten des Berufsstandes zu Saisonkräften

Ein Bündnis aus acht Verbänden, darunter auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hat vergangenen Dienstag ein Rechtsgutachten zur Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit einer Sonderregelung beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte vorgelegt. Das 140-seitige Papier des Arbeitsrechtlers Prof. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, kommt zu dem Ergebnis, dass ein Abschlag beim Mindestlohn für einzelne Branchengruppen zulässig sein kann.

In seinem Gutachten stellt Pickert fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Im Gegenteil: Für besonders betroffene Branchen wie den arbeitsintensiven ...

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